Bebauungsptan "Rathaus-Passage" der Stadt Montabaur (Sanierunqs-Bebau-
ungsptan)
REGRÜNDUNG
ANLASS
[m Sanierungsgebiet der Stadt Montabaur so)) im AnschtuR an den Konrad-Adenauer-Ptatz ein weiterer Durchführungsabschnitt in Angriff genommen werden. Nach Vortage einer stadtebautichen Untersuchung für diesen Bereich durch Büro Prof. Deitmann wurde ein Konzept zur Bebauung im AnschtuR an den Rathaus-Neubau entwickett:
- A)s OrdnungsmaRnahme wird die vorhandene ungenutzte Attbebauung ("Kino Schmidt") und angrenzende Bebauung am Konrad-Adenauer-Ptatz 9 abgerissen. Durch diese OrdnungsmaRnahme erfotgt eine Entkernung des Bereiches:
- Die Gebäude GroRer Markt 4, 6 und 8 erhatten auf der Rückseite wieder frei zugangtiche Bereiche. Die geptante Neubebauung sott auf den Konrad-Adenauer-Ptatz 7 zugerückt werden. Zwischen Konrad-Adenauer-Ptatz 9 und der Rückseite der Gebäude GroRer Markt 4, 6 und 8 sott eine etwa 9 m tiefe "Rathaus-Passage" entstehen, zu der sich die Rückseiten der Gebäude GroRer Markt öffnen können. Bei der Neubebauung sotten im ErdgeschoR Laden vorgesehen werden.
- Der Stadtrat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung vom 30.3.1993 den AufstettungsbeschtuR gemaR § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsptan "Rathaus-Passage" gefaRt und gteichzeitig für diesen Bereich die Bebauungsptane Attstadt) und Attstadt )t aufgehoben.
GELT UNG SBEREtCH
Der Bebauungsptan "Rathaus-Passage" umfaRt fotgende Grundstücke:
Ftur 44,
Fturstücke 341/24, 342, 343, 350, 351, 352, 353, 354, 355 t!w., 358/1 ttw., 370/1 ttw., 371/1 ttw..
Die Abgrenzung ist im Ptan dargestettt worden.

