2. Zustimmunqsbeschluß
Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes (einschließlich Begründung) in der Form zu, wie sie in der Beschlußvorlage dargestellt ist.
3. Verzicht auf die vorqezoqene Bürqerbeteiliqunq nach § 3 Abs. 1 BauGB
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 abs. 2 BauGB
Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen (einstimmig)
Punkt 1/7: Auswirkungen des geänderten Finanzausgleichsgesetzes hier: Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern (Drucksache-Nr. 250/1993* und 268/1993)
Die Fraktionsvorsitzenden Manns (CDU), Bächer (SPD) und Schweizer (FWG) erklären namens ihrer Fraktionen, angesichts der steigenden Belastungen der Bürger seien sie "schweren Herzens" und "gezwungenermaßen" bereit, der Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern ab 01.01.1994 zuzustimmen.
Der Vorsitzende ergänzt, die Stadt habe bisher mit 220 % bei der Grundsteuer A und 270 % bei der Grundsteuer B Sätze erhoben, die unter dem Landesdurchschnitt gelegen haben. Weil die Umlagen an die Verbandsgemeinde und den Westerwaldkreis aber so entrichtet werden müssen, als ob die Stadt den Regelsatz erheben würde, habe die Stadt Umlagen für Steuern gezahlt, die sie gar nicht eingenommen habe. Darüber hinaus, so betont der Vorsitzende, gewähre das Land denjenigen Kommunen, die ihre Einnahmequellen nicht voll ausschöpfen, auch keine Zuschüsse mehr.
Ratsmitglied Lorenz (BfM) entgegnet, er sei mit der Anhebung der Grundsteuern nicht einverstanden. Seiner Auffassung nach habe die Stadt die Wahl, wie sie "ihre Wohltaten ausstreue", und das könne sie auch durch die Zahlung von höheren Umlagen. Die Steuern könne man auch dann noch erhöhen, wenn die Landeszuschüsse ausfielen, so Lorenz.
Dem entgegnet Ratsmitglied Bächer (SPD), daß eine solche Verfahrensweise gegen elementare Haushaltsgrundsätze verstoße und zur Folge hätte, daß das "verlorene Geld" anderswo hergeholt werden müsse.
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen, ab dem 01.01.1994 die Hebesätze für die Grundsteuer A von 220 auf 250 v. H. und für die Grundsteuer B von 270 auf 290 v. H. zu erhöhen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird nach Ertrag und Kapital von 300 v. H. auf 320 v. H. erhöht.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme

