Der Vorsitzende stellt klar, daß die Wohnbauförderung vorrangige Aufgabe in Ballungsgebieten sei, denn dort sei die Wohnungsnot bekanntlich größer als im ländlichen Raum.
Ratsmitglied Bacher äußert, er könne nicht verstehen, daß die CDU-Fraktion die Schaffung von Wohnraum so vehement ablehne. Dies zeige den Trend der Partei "eingefahrene Gleise" nicht mehr zu verlassen und Anträge der SPD grundsätzlich abzulehnen.
Dem widerspricht Ratsmitglied Manns (CDU) und führt aus, man sei nicht gegen die Schaffung von Wohnungen, sondern man lehne lediglich die stadteigene Trägerschaft von Sozialwohnungen und Energiedienstleistungen ab. Dies sei einfach unmöglich. Diese Behauptung Bächers, so führt Manns aus, würde auch der Tatsache widersprechen, daß die Schaffung altengerechten Wohnraums als Beauflagung in die abzuschließenden Verträge aufgenommen wurde.
Ratsmitglied Kochern (FDP) spricht sich grundsätzlich für ein ökologisches Bauen aus. Er vertritt die Auffassung, daß die Berücksichtigung ökologischer Gesichts punkte den einzelnen Bauherren überlassen werden solle.
Abschließend wird der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion mit folgendem Inhalt zur Entscheidung gestellt:
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt die Durchführung eines Architekten- bzw. Planungswettbewerbs für das Baugebiet "Koblenzer Straße II" mit den in der Anlage Nr. 1 zur Einladung angegebenen Vorgaben.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen
15 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen, auf dem Gebiet des alten Sportplatzes den angrenzenden Bereich einer Wohnhausbebauung zuzuführen und die planerischen Voraussetzungen durch den Bebauungsplan zu schaffen. Die Bebauung soll nach Planungsalternative 1 unter Einfügung der Ergänzungen der CDU-Fraktion durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Punkt 1/6: Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf (Drucksache-Nr. 257/1993*)
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Bebauungsplan "In den Fichten - Auf der Trift" wird wie folgt geändert:
a) Für das bereits als Straßenparzelle vermaßte Flurstück Nr. 170 südlich der Straße "Auf der Trift" wird eine öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
b) Die überbaubare Grundstücksfläche wird für die angrenzenden Flurstücke Nr. 166 bis 169, 171 und 172 dieser Planänderung angepaßt.

