Akte 
Sitzung 25. November 1993
Entstehung
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Punkt 1/3: Bauvoranfragen/Bauanträge

a) Bauvoranfrage von Frau Johanna Köhler, Wiesbaden-Bierstadt, auf Bebauung einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 3/2 an der Oststraße, Montabaur-Elgen­dorf

(Drucksache-Nr. 263/1993*, 267/1993)

Die Ratsmitglieder Schwarz, Wiltrud, und Schneider, Helga, betreten den Sitzungssaal.

Ratsmitglied Lorenz (BfM) fragt an, wie der Wendehammer gestaltet werden solle. Der Vorsitzende erwidert, der Wendehammer werde so gestaltet, daß für alle Anlieger der Oststraße und für deren Versorgung und Entsorgung ausreichende Wendemöglichkeit bestehe.

Der Vorsitzende betont, er halte die Beschlußvorlage insoweit für vertretbar, als eine Beschränkung der Ausnutzbarkeit der begehrten Teilfläche und eine Abgabe von Flächen für den Wendehammer vorgesehen seien.

Die Ratsmitglieder nehmen Kenntnis von der o. a. Bauvoranfrage. Die Bauvor­anfrage behinhaltet eine Wohnhausbebauung auf einer Teil fläche des Flurstük- kes Nr. 3/2 mit einer Begrenzung von max. zwei Wohneinheiten + Einliegerwoh­nung.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB; das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Wohnhaus­bebauung mit zwei Wohneinheiten plus Einliegerwohnung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen (einstimmig)

b) weitere (vorsorglich)

- entfällt -

Punkt 1/4: Aufstellung des Bebauungsplanes "Rathauspassage" - Zustimmungs­und Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO (Drucksache-Nr. 256/1993*)

Die Mitglieder des Stadtrates stimmen dem Bebauungsplan (einschließlich seiner Begründung und der Textfestsetzungen) unter Aufhebung von Teilflächen der Be­bauungspläne "Altstadt I" und "Altstadt II" in der Form zu, wie sie

- dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen haben und

- in der Anlage Nr. 1 beigefügt sind.

Die Mitglieder des Stadtrates beschließen den Bebauungsplan als Satzung gemäß der §§ 10 BauGB, 24 GemO.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen (einstimmig)