Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, daß gegen Form und Frist der Einladung sowie den Inhalt der Tagesordnung keine Einwendungen erhoben werden und der Stadtrat nach der Anzahl der erschienenen Ratsmitglieder beschlußfähig ist.
Der Vorsitzende schlägt vor, aus Gründen der Dringlichkeit gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 34 Abs. 7 Ziffer 1 der Gemeindeordnung im Anschluß an die öffentliche Sitzung einen nichtöffentlichen Teil anzufügen. In der nichtöffentlichen Sitzung soll folgender Tagesordnungspunkt beraten werden:
"Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
hier: Verschiebung des zu errichtenden Dienstleistungszentrums im Bereich des Baugebietes "Lindchen" (Firma 1 + 1)"
Mit dieser Vorgehensweise erklären sich alle anwesenden Ratsmitglieder einverstanden.
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
Punkt 1/1: Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister teilt den anwesenden Ratsmitgliedern mit, er habe eine Zwischennachricht der Generaldirektion der Deutschen Bundespost POSTDIENST auf die am 26.10.1993 verabschiedete Resolution erhalten.
Ratsmitglied Bächer (SPD) bittet darum, daß den Fraktionsvorsitzenden eine Kopie des Schreibens zur Verfügung gestellt wird.
Des weiteren teilt der Bürgermeister den Anwesenden mit, vor einigen Tagen sei der notarielle Vertrag mit der Firma MFB für den Bau der Stadtbücherei und des Stadtarchivs unterzeichnet worden. Sobald die Baugenehmigung erteilt sei, könne man mit dem Bau beginnen.
Punkt 1/2: Festsetzung des Anteils der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Wegeparzelle Nr. 529, verlaufend von Hinterer Rebstock bis Alleestraße (Drucksache-Nr. 253/1993 "Nachtrag")
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen, den Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Wegeparzelle Nr. 529, verlaufend von Hinterer Rebstock bis Alleestraße, auf 60 v. H. festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen (einstimmig)

