Akte 
Sitzung 16. September 1993
Entstehung
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Punkt 11/3

Beschlüsse:

Änderungen des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe IV" für die Flurstücke Nr. 410/20 und 410/13 zwischen Saar- und Neißestra­ße (Drucksache-Nr. 213/1993)

I. Entscheidung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Aus­

legung nach § 3 Abs. 2 BauGB:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen

der Herren Wendelin Röther und Kurt Vetter, Neißestraße 11, Montabaur - vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Hess & Partner, Koblenz -

und faßt folgenden Beschluß:

Die Bedenken / Anregungen werden zurückgewiesen bzw. nicht berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

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II. Zustimmungs- und Satzungsbeschluß:

Der Stadtrat stimmt der für die Flurstücke Nr. 410/20 und 410/13 beschlos­senen Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe IV" (einschließlich Begründung) in der Form zu, wie sie

- dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat (Anlage Nr. 4).

Bestandteile dieser Planänderung sind das Deckblatt zur Bebauungsplanände­rung mit Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Flächen für Nebenanlagen (Stellplätze, Tiefgara­ge) sowie die Begründung.

Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Hinweis: Ratsmitglied Vetter (SPD) hat gemäß § 22 Abs. 1 GemO an der Beratung und Beschlußfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

Punkt 11/4

Beschluß:

5. einfache Erweiterung des satzungsmäßigen Sanierungsgebie­tes "Altstadt" der Stadt Montabaur im Bereich "Kino Schmidt" (Drucksache-Nr. 205/1993*, 205/1993 "Neufassung")

Der Stadtrat beschließt die 5. einfache Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Altstadt I" in der vorgelegten Form (Anlage Nr. 5).

Abstimmungsergebnis: einstimmig

26.10.1993

Leg-Per. X

25.11.1993

Leg.Per. X

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