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Punkt 11/3
Beschlüsse:
Änderungen des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe IV" für die Flurstücke Nr. 410/20 und 410/13 zwischen Saar- und Neißestraße (Drucksache-Nr. 213/1993)
I. Entscheidung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Aus
legung nach § 3 Abs. 2 BauGB:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen
der Herren Wendelin Röther und Kurt Vetter, Neißestraße 11, Montabaur - vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Hess & Partner, Koblenz -
und faßt folgenden Beschluß:
Die Bedenken / Anregungen werden zurückgewiesen bzw. nicht berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
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II. Zustimmungs- und Satzungsbeschluß:
Der Stadtrat stimmt der für die Flurstücke Nr. 410/20 und 410/13 beschlossenen Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe IV" (einschließlich Begründung) in der Form zu, wie sie
- dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat (Anlage Nr. 4).
Bestandteile dieser Planänderung sind das Deckblatt zur Bebauungsplanänderung mit Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Flächen für Nebenanlagen (Stellplätze, Tiefgarage) sowie die Begründung.
Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Hinweis: Ratsmitglied Vetter (SPD) hat gemäß § 22 Abs. 1 GemO an der Beratung und Beschlußfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.
Punkt 11/4
Beschluß:
5. einfache Erweiterung des satzungsmäßigen Sanierungsgebietes "Altstadt" der Stadt Montabaur im Bereich "Kino Schmidt" (Drucksache-Nr. 205/1993*, 205/1993 "Neufassung")
Der Stadtrat beschließt die 5. einfache Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Altstadt I" in der vorgelegten Form (Anlage Nr. 5).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
26.10.1993
Leg-Per. X
25.11.1993
Leg.Per. X
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