Akte 
Sitzung 16. September 1993
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Ratsmitglied Schweizer (FWG) gibt bekannt, die FWG werde dem vorliegenden An­trag der Firma Weisbender ebenfalls nicht zustimmen. Eine entsprechende Geneh­migung werde erst erteilt, wenn die unterbrochenen Wege wiederhergestellt und die durch die Abgrabungen entstandenen Böschungen begrünt seien.

Im Laufe der weiteren Diskussion zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Vor­aussetzungen der Rat bereits geschaffene Fakten im Nachhinein genehmigen soll, beantragt Schweizer, die vorgenannten Forderungen zunächst zu beschließen. Der Antrag der Firma Weisbender solle nach Erfüllung der Auflagen dem Stadtrat noch­mals zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Dann könnten die von Ratsmitglied Bacher aufgeführten Fragen in einer Verwaltungsvorlage gleichzeitig mit beant­wortet werden.

Zum Abschluß der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt faßt der Stadtrat fol­genden Beschluß:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Firma Weisbender aufzufordern, die bereits durch vorab durchgeführte Erdarbeiten unterbrochenen Wege wieder herzustellen und die entstandenen Abgrabungsflächen zu begrünen. Unverzüglich nach Erledi­gung der geforderten Maßnahmen wird der Stadtrat über die Zustimmung zur Erwei­terung der geplanten Zufahrt erneut beraten und beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 11/2

b) Antrag von Dieter Klinz auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Rheinstraße 42 - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs­planes "Große Alberthöhe" wegen Überschreitens der Baugrenze (Drucksache-Nr. 207/1993*) - Anlage Nr. 3 -

Hinweis: Wegen unterschiedlicher Beschlußfassung im Haupt- und Finanzausschuß und Bauausschuß am 02.09.1993 ist eine Entscheidung des Stadtrates notwendig.

Ratsmitglied Diehl (CDU) führt aus, in der CDU-Fraktion würden unterschiedliche Meinungen über die Notwendigkeit zur Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungs­planes vertreten. Sie persönlich plädiere dafür, daß die vom Bebauungsplan vor­gesehenen Baugrenzen eingehalten werden sollten.

Ratsmitglied Bächer (SPD) betont, jedermann habe das Recht und die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu stellen. Er beantrage, generell eine Baugrenze von 5 Metern zur Straße hin festzulegen, da hierdurch der Ruhebereich im rückwärtigen Grundstücksteil vergrößert werde.

Im Anschluß an die weitere Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag von Die­ter Klinz auf Reduzierung der Baugrenze zur Rheinstraße von 11 auf 6 Metern zur Abstimmung. Der Antrag wird bei 7 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

c) Weitere Bauanfragen / Bauanträge (vorsorglich)

- entfällt -