II. ÖFFENTLICHE SITZUNG
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Es liegen keine Ergänzungs- oder Änderungsanträge zur Tagesordnung vor.
Punkt 11/1 Bericht des Bürgermeisters
Es liegen keine Punkte zur Berichterstattung vor.
Punkt 11/2 Bauanfragen / Bauanträge
a) Anfrage der Firma Weisbender auf Erweiterung der Zufahrt zum Betriebsgelände im Bereich des Flurstückes 2054 (Anlage Nr. 2) - Drucksache-Nr. 216/1993
Hinweis: Wegen unterschiedlicher Beschlußfassung im Haupt- und Finanzausschuß
und Bauausschuß am 08.07.1993 ist eine Entscheidung des Stadtrates notwendig.
Ratsmitglied Diehl (CDU) trägt vor, die CDU-Fraktion werde der geplanten Erweiterung der Zufahrt zum Betriebsgelände zustimmen. Hieran sei jedoch die Bedingung geknüpft, daß der Fußweg, der derzeit durch bereits vorab durchgeführte Bodenbewegungen unterbrochen worden sei, wieder hergestellt werde.
Ratsmitglied Bächer (SPD) trägt vor, die Firma Weisbender halte sich - wie es sich in der Vergangenheit mehrmals gezeigt habe - nicht an vereinbarte Abmachungen und festgesetzte Auflagen. Er zitiert in dem Zusammenhang aus Verwaltungsvorlagen, die die verschiedenen Baumaßnahmen der Firma seit 1985 wiedergeben.
Die Firma Weisbender habe danach jeweils durch nachträgliche Genehmigungen ihre Interessen im Einzelfall immer durchgesetzt. Die SPD-Fraktion lehne es daher beim vorliegenden Antrag ab, erneut einer bereits durchgeführten Maßnahme zuzustimmen. Bei dieser Verfahrensweise bliebe im übrigen der Nachbarschutz vollkommen auf der Strecke.
Der Vorsitzende entgegnet Ratsmitglied Bächer, viele der vorgetragenen Punkte hätten mit dem konkret vorliegenden Antrag der Firma Weisbender nichts zu tun.
Es gehe hier darum, daß die Stadt im Zusammenhang mit dem Bau der Stichstraße eine Stützmauer zum Privatgrundstück - wie bei allen Straßenbaumaßnahmen - hätte errichten müssen. Die Firma Weisbender habe ein eigenes Interesse daran gehabt, eine weitergehende Aufweitung vorzunehmen. Sie habe einen entsprechenden Antrag gestellt, die Maßnahme bedauerlicherweise jedoch schneller durchgeführt, als die Zustimmung erfolgt sei.
Zu den Einwendungen der Nachbarn trägt der Vorsitzende vor, daß deren Gebäude sich gegenüber vom Betriebsgebäude der Firma Weisbender befinde. Wegen der räum-' liehen Entfernung zur konkret zur Beratung anstehenden Baumaßnahme seien die Nachbarn nicht beeinträchtigt.
Der Vorsitzende erläutert, es gehe hier um die Erteilung des Einvernehmens zur beantragten Erweiterung der Betriebszufahrt. Die Verwaltung schlage vor, wegen der Geringfügigkeit der Abweichung vom Bebauungsplan der Maßnahme zuzustimmen unter der Auflage, daß die unterbrochene Wegeanbindung auf Kosten der Firma Weisbender wiederhergestellt werde.

