Akte 
Sitzung 08. Juli 1993
Entstehung
Einzelbild herunterladen

23

XI.

sch l ußtx "=i* T Tarnungen

1. Die mit dieser Urkunde jetzt und in der Folge verbundenen Kosten und Auslagen, die Kosten der Auflassung sowie die anteiligen Kosten der Tei­lungserklärung und die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer.

2. Unwirksamkeiten im weitesten Sinne und Vertrags­lücken jeder Art berühren die Wirksamkeit im übri­gen nicht.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung ent­spricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestim­mung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Dies gilt auch für wesentliche Vertragsbe­standteile.

3. Die Vertragsteile wurden vom amtierenden Notar zusätzlich zu den während der Beurkundung gegebe­nen Belehrungen hingewiesen:

a) darauf, daß alle getroffenen Vereinbarungen in die Urkunde aufzunehmen sind, widrigenfalls diese unter Umständen nichtig sein können?

;#!

'

'ÜsL A'r'

16 . 09.1993 ^ Leg-Per. X I

26 . 10.1993

Leg-Per. X

25 . 11 . 1993 ^

Leg.Per. X

r - "'-Ns