Akte 
Sitzung 08. Juli 1993
Entstehung
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Übernahme von Rechten

Der Käufer übernimmt die gegebenenfalls noch zur Eintragung kommenden Dienstbarkeiten zugunsten Drit­ter, die sich aus Gründen der Versorgung der Bewohner der Gesamtbaumaßnahme bzw. Wohnanlage und der Er­schließung der Gesamtanlage ergeben.

Der Inhalt etwaiger künftiger Rechte ist dem Käufer bekanntzumachen.

X.

Vollmachten

1. Der Käufer erteilt hiermit dem Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB folgende unwiderrufliche und übertragbare, durch den Tod nicht erlöschende

Vollmachten

a) diesen Kaufvertrag und die Tailungserklärung im Hinblick auf die Bedingung in Abschnitt VI. Ziffer 3 zu ändern;

b) Änderungen der Grundstücksgrößa vorzunehmen und alle hierzu erforderlichen Erklärungen abzuge­ben und Anträge zu stellen, die dem Käufer keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegen