Akte 
Sitzung 08. Juli 1993
Entstehung
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Kauf. Auflassunosvormerkuno

Der Verkäufer verkauft hiermit dem Käufer den in Abschnitt I. Ziffer 3. dieser Urkunde näher be- zeichneten Vertragsgegenstand mit allen Rechten und dem Zubehör. Mehrere Käufer erwerben zu glei­chen Teilen.

Die Vertragsteile verpflichten sich, die Auflas­sung des Vertragsgegenstandes zu erklären und entgegenzunehmen, sobald sämtliche Zahlungsver­pflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer aus diesem Vertrag in Haupt- und Nebensache er­füllt sind.

Zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Über­tragung des Eigentums am verkauften Vertragsgegen­stand bewilligt der Verkäufer und beantragen beide Parteien die Eintragung eine r Vormerkung gemäß § 883 BGB zugunsten des Käufers - bei mehre­ren zu gleichen Teilen - im Grundbuch.

Unter der Voraussetzung, daß Zwischeneintragungen ohne Mitwirkung des Käufers nicht erfolgt oder beantragt sind, wird die Löschung der Vormerkung an dem Vertragsgegenstand Zug um Zug mit der Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch bewilligt und beantragt.