Kauf. Auflassunosvormerkuno
Der Verkäufer verkauft hiermit dem Käufer den in Abschnitt I. Ziffer 3. dieser Urkunde näher be- zeichneten Vertragsgegenstand mit allen Rechten und dem Zubehör. Mehrere Käufer erwerben zu gleichen Teilen.
Die Vertragsteile verpflichten sich, die Auflassung des Vertragsgegenstandes zu erklären und entgegenzunehmen, sobald sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer aus diesem Vertrag in Haupt- und Nebensache erfüllt sind.
Zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Übertragung des Eigentums am verkauften Vertragsgegenstand bewilligt der Verkäufer und beantragen beide Parteien die Eintragung eine r Vormerkung gemäß § 883 BGB zugunsten des Käufers - bei mehreren zu gleichen Teilen - im Grundbuch.
Unter der Voraussetzung, daß Zwischeneintragungen ohne Mitwirkung des Käufers nicht erfolgt oder beantragt sind, wird die Löschung der Vormerkung an dem Vertragsgegenstand Zug um Zug mit der Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch bewilligt und beantragt.

