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- Im mittleren Grundstückstell wird innerhalb der Gemeinbedarfsfläche ein dem Kindergarten zugeordneter Spielplatz symbolisch dargestellt.
- Im südwestlichen Grundstücksteil wird eine Fläche für die Anlegung eines öffentlichen Spielplatzes ausgewiesen.
- Im nordwestlichen Grundstücksteil werden Art und Maß der baulichen Nutzung festgesetzt.
Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
Punkt 11/5: Aufstellung des Bebauungsplanes "Rathauspassage"
(Drucksache-Nr. 159/1993*)
- Anlage Nr. 2 -
Ratsmitglied Schweizer (FWG) führt aus, daß die FWG-Fraktion dem vorliegenden Bebauungsplan zustimmen werde, da eine städtebauliche Verbesserung erreicht werde. Er betont, die Fragen zur Gebäudenutzung seien getrennt von dieser Beschlußfassung zu beurteilen.
Beschluß:
a) Der Rat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes (einschließlich Begründung) in der vorliegenden Form (Anlage Nr. 2) zu.
b) Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes (einschließlich Begründung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der öffentlichen Auslegung auch das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Punkt 11/6: Nachwahl von Ausschußmitgliedern (Drucksache-Nr. 134/1993*)
Beschluß:
1. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung (durch Handzeichen gemäß § 40 Abs. 5 GemO) und in einem Abstimmungsvorgang.
2. Als Nachfolger für Herrn Christoph Benner werden zum Mitglied des
a) Umweltausschusses Frau Grete! Kleiner
b) Kulturausschusses Herr Conrad Görg
gewählt.

