Akte 
Sitzung 13. Mai 1993
Entstehung
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(2) Die Vermieterin trägt die Bewirtschaftskosten für den Sitzungssaal im 1. Obergeschoß und zu 50 v.H. für die Bürgerhalle. Grundlage ist der An­teil der anrechenbaren Fläche beider Räume an der Gesamtfläche des Rat­haus-Altbaues und des Rathaus-Neubaues.

Die Berechnung erfolgt entsprechend der Anlage Nr. 2 . Die Vermieterin trägt den entsprechenden prozentualen Anteil an den Bewirtschaftskosten. Anteil der Stadt ist automatisch anzupassen, wenn sich die Flächen, für v die die Bewirtschaftskosten zugrundeliegen, verändern.