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Anlage Nr. 3 zur Niederschrift
MIETVERTRAG
Zwischen
und
der Stadt Montabaur,
vertreten durch den Ersten Beigeordneten, Herrn Dr. Paul Hütte - Vermieterin -
der Verbandsgemeinde Montabaur,
vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Dr. Paul Possel-Dölken - Mieterin -
wird der bestehende Mietvertrag vom 06.02.1984 ab 01.01.1993 wie folgt geändert:
§ 1
Die Stadt Montabaur vermietet an die Verbandsgemeinde Montabaur das Rathaus (Gemarkung Montabaur, Flur 44, Flurstück 344) zu den nachfolgenden Bedingungen.
s 2
(1) Nach der als Anlage beigefügten Flächenberechnung ergibt sich eine nutzbare Fläche von 853,41 m*. In dieser Flächenberechnung ist die Bürgerhalle mit
der Hälfte der Fläche einbezogen. Der Sitzungssaal Altbau bleibt unberücksichtic (Sondernutzung Stadt).
(2) Als Mietzins wird ein monatlicher Festbetrag von 4.693,75 DM vereinbart.
Der Betrag nach S. 1 basiert auf einem Mietpreis von 4r60- DM/m^. Der Mietzins ist am 1. eines jeden Monats zu zahlen. S/5P-X-
17.06.1993
Leg-Per. X
08 . 07.1993
Leg-Per/X
16 . 09.1993
Leg-Per. X
26.10.1993
Leg-Per. X
§ 3
(1) Folgende Bewirtschaftungskosten und Abgaben hat die Mieterin zu zahlen:
Heizungskosten,
Stromkosten,
Wasser- und Kanalgebühren,
Müllabfuhrgebühren,
Kosten der Gebäudereinigung.
Die Vermieterin trägt anteilmäßig die Kosten für die Bewirtschaftung der Bürgerhalle (die Hälfte der nutzbaren Fläche).
25.11.1993
Leg.Per.
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