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Punkt 11/9: Bauvoranfragen/Bauanträge
a) Christel Otto, Selters, auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück 1784/14, Flur 4, im Baugebiet "Koblenzer Straße" (Drucksache-Nr. 109/1993*)
- Anlage Nr. 5 -
Beschluß:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Mehrfamilien-Wohnhausbebauung auf dem o. a. Grundstück.
Der Baukörper überschreitet - wie im beigefugten Plan dargestellt - die nach dem Bebauungsplan vorgegebene Baugrenze. Insoweit wird das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
. ' 493 %?'
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Punkt 11/10: Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe IV" für das Flurstück Nr. 410/20 zwischen Neiße- und Saarstraße (Drucksache-Nr. 113/1993 "Neufassung")
- Anlage Nr. 6 -
Ratsmitglied Müller (CDU) gibt in seiner Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt bekannt, daß die CDU-Fraktion der Vorlage zustimme.
Ratsmitglied Elsner (SPD) trägt vor, die SPD-Fraktion stimme der Vorlage nicht zu. Er stellt folgenden Antrag:
- Die Punkte 1, 2, 5 und 6 der Vorlage sollen zur Beschlußfassung bestehen bleiben.
- Punkt 3 solle in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 02.02.1993 für den westlichen Bereich des Grundstückes beschlossen werden.
- Zu Punkt 4 werde beantragt, für den westlichen Grundstücksbereich eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschoßflächenzahl von 0,8 festzusetzen. Hierdurch werde gewährleistet, daß max. zweigeschossig gebaut werden könne.
Amtsrat Jung erläutert, daß es aufgrund des von der Verwaltung vorbereiteten Beschlußvorschlages - Ziffer 4 - nicht möglich sei, ein drittes Vollgeschoß zu errichten. Lediglich ein Drempel sei erlaubt.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) trägt vor, seine Fraktion stimme dem Beschlußvorschlag der Verwaltung zu. Nach der Ablehnung der ersten Bauvoranfrage habe sich gezeigt, daß der Bauherr inzwischen viele Anregungen der Stadt aufgenommen und die gestellten Auflagen erfüllt habe.
Ratsmitglied Schwarz (SPD) sieht die Bebauungsplanänderung als problematisch an, da der damalige Bürgermeister Mangels und Abteilungsleiter Kaltenhäuser den Anwohnern der Neißestraße zugesagt hätten, auf dem Grundstück dürfe nur in der Form gebaut werden, wie es für die Neißestraße vorgesehen war. Das hieß, es sollte kein zweites Geschoß und auch kein ausgebautes Dachgeschoß erlaubt werden.
Die Anwohner der Neißestraße hätten glaubhaft versichert, daß eine solche Aussage gemacht worden sei. Vor diesem Hintergrund sieht Ratsmitglied Schwarz einen Verstoß gegen Treu und Glauben, wenn nun der Stadtrat anders beschließe.
17.06.1993
Leg-Per. X
08 . 07.1993
Leg-Per. X
16 . 09.1993
Leg-Per. X
M'j!
26.10.1993
Leg-Per. X
25.11.1993
Leg.Per. X

