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Punkt 11/4: Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Montabaur (Drucksache-Nr. 98/1993 "Neufassung")
- Anlage Nr. 2 -
Ratsmitglied Schweizer (FWG) trägt vor, die Gründe für die Notwendigkeit eines Satzungsbeschlusses seien hinlänglich bekannt. Er schlage vor, aus Gründen der Vereinfachung die Sondernutzungsgebühr pauschaliert für max. fünf Monate im Jahr zu erheben. Veranlagungszeitraum solle der 01.05. bis 30.09. eines jeden Jahres sein.
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Ratsmitglied Diehl (CDU) betont, die Stadt Montabaur sei durch die Fußgängerzone lebens- und liebenswerter geworden. Zu dem besonderen Flair hätten vor allem auch die Gewerbetreibenden wesentlich beigetragen. Die Stadt habe daher die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr in 1990 und 1991 abgelehnt. Nun sei man jedoch verpflichtet, um größere Einbußen für die Stadt Montabaur zu vermeiden, eine entsprechende Gebührensatzung zu beschließen. Hildegard Diehl dankt im Namen der CDU-Fraktion den Geschäftsleuten, die mit dazu beigetragen haben, die Fußgängerzone mit Leben zu erfüllen. Sie betont, die Erhebung der Sondernutzungsgebühr solle nun möglichst unproblematisch geregelt werden.
Karl-Heinz Bächer (SPD) hebt in seinen Ausführungen hervor, die SPD-Fraktion sei gespalten, was die Notwendigkeit der Gebührenerhebung betreffe. Gerade weil die Stadt Montabaur durch die Aktivitäten der Gewerbetreibenden in der Fußgängerzone lebens- und liebenswerter geworden sei, sollten nun diejenigen bestraft werden, die hierzu beigetragen hätten. Im übrigen stünde der Aufwand zur Erhebung der Sondernutzungsgebühr in keinem Verhältnis zu den Einnahmen. Außerdem würden die zusätzlichen Kosten der Gewerbetreibenden an die Verbraucher weitergegeben.
Bächer betont, die letzten Äußerungen des Landesrechnungshofes, bei einem weiteren Einnahmenverzicht der Stadt Montabaur müsse diese bei künftigen Zuweisungsanträgen mit Ablehnungen bzw. Kürzungen rechnen, seien differenziert zu betrachten. Er votiere daher gegen die Erhebung der Sondernutzungsgebühr.
Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Montabaur sowie das ebenfalls beigefugte Gebührenverzeichnis.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, in das Gebührenverzeichnis einzuarbeiten, daß die Sondernutzungsgebühr maximal für fünf Monate im Jahr erhoben wird.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen
Punkt 11/5: Errichtung eines Business-Parks in Montabaur in der Elgendorfer Straße; Genehmigung der endgültigen Verträge (Gesellschafts-/ Erbbaurechts-ZMietvertrag)
(Drucksache-Nr. 119/1993)
Ratsmitglied Lorenz (BfM) trägt vor, angesichts des Aufgabenvolumens der Stadtentwicklung Montabaur GmbH müsse die Ausstattung und die Struktur der Einrichtung wesentlich verändert werden. Bei einem Projekt von über 12 Mio. DM reiche eine nebenamtliche Geschäftsführung bei weitem nicht aus.
MW
17.06.1993
Leg-Per. X
08 . 07.1993
Leg-Per. X
€
16 . 09.1993
Leg-Per. X
26.10.1993
Leg-Per. X
25.11.1993
Leg.Per. X

