Akte 
Sitzung 13. Mai 1993
Entstehung
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II

ÖFFENTLICHE SITZUNG

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Besonders

begrüßt und vorgestellt wird Jürgen Kronjäger, der als Nachfolger von Christoph

Benner neues Ratsmitglied ist.

Zur Tagesordnung werden keine Ergänzungs- oder Änderungsanträge gestellt.

Punkt 11/1: Bericht des Bürgermeisters

a) Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtet, daß das Innenministerium seine Zustimmung zur Auftragsvergabe an das Planungsbüro BSB, Kaiserslautern, für die vorbereitende Untersuchung zur Entwicklungsmaßnahme "Bahnhof Monta­baur" erteilt hat. Der Auftrag könne nun vergeben werden. Vorbereitende Gespräche hätten schon stattgefunden.

b) Der Vorsitzende informiert über die Teilnahme an der Fernsehsendung "Spass auf der Gass". Die Stadt Montabaur habe Platz 4 belegt. Am 29.08.1993 trete sie in Ingelheim gegen das Ingelheimer Team an.

Punkt 11/2:

Beschluß:

Festsetzung des Anteils der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Poststraße (Drucksache-Nr. 96/1993*)

Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Poststraße - verlaufend von Niederelberter Straße bis Breslauer Straße - wird auf 35 % festgesetzt.

Es wird beschlossen, auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag Vorausleistungen zu erheben. Der Vorausleistungsbetrag wird auf 6,50 DM/nf beitragspflichtiger Geschoßfläche für die Fahrbahn und 2,50 DM/m^ beitragspflichtiger Geschoßflä­che für Bürgersteig und Beleuchtung festgesetzt. Der Beitrag ist drei Monate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen (einstimmig)

Punkt 11/3:

Beschluß:

Festsetzung des Anteils der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Breslauer Straße (Drucksache-Nr. 97/1993*)

Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Breslauer Straße - verlaufend von der Westerwaldstraße bis zur Wegeparzelle 50/2 - wird auf 35 % festgesetzt.

Es wird beschlossen, Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag zu erheben. Der Vorausleistungsbetrag wird auf 7 DM/m^ beitragspflichtiger Geschoßfläche für die Fahrbahn und 3 DM/m^ beitragspflichtiger Geschoßfläche für Bürgersteig und Beleuchtung festgesetzt. Der Beitrag ist drei Monate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen (einstimmig)

17.06.1993 y

Leg-Per. X ä

08.07.1993

Leg-Per. X

16.09.1993

Leg-Per. XM

26.10.1993

Leg-Per. X

25.11.1993

Leg.Per.