Akte 
Sitzung 02. Februar 1993
Entstehung
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Punkt 5: Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe IV" für das Flurstück Nr. 410/20 an der Saarstraße (Drucksache-Nr. 34/1993)

- Anlage Nr. 6 -

Ratsmitglied Manns (CDU) beantragt, die im Beschlußvorschlag (Punkt 1 a) vor­gesehene viergeschossige Bauweise auf eine dreigeschossige Bauweise zu redu­zieren, wobei das dritte Geschoß gleichzeitig ausgebautes Dachgeschoß ist.

Ratsmitglied Elsner (SPD) beantragt, die vordere Baugrenze zurückzunehmen auf die Linie entsprechend des Hauses Nr. 11 a der Warthestraße. Außerdem sollte der viergeschossig vorgesehene Baukörper auf drei Geschosse reduziert werden.

Im Anschluß an die Diskussion über die Anträge stellt der Vorsitzende diese zur Abstimmung.

Der Stadtrat lehnt den Antrag, die vordere Baugrenze auf die Linie entsprechend des Hauses Nr. 11 a der Warthestraße zurückzunehmen sowie den mit vier Geschos­sen vorgesehenen Baukörper auf drei Geschosse zu reduzieren, bei 6 Ja-Stimmen,

13 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen ab.

Dem Antrag, den viergeschossigen Baukörper auf drei Vollgeschosse zu reduzieren, wobei das dritte Geschoß gleichzeitig ausgebautes Dachgeschoß sein kann - unter Beibehaltung der restlichen Festlegungen des Beschlußvorschlages -, stimmt der Rat mit 19 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

Der Beschluß zu Tagesordnungspunkt 5 lautet damit insgesamt:

1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:

In Abänderung des Stadtratsbeschlusses vom 30.11.1992 wird der Bebauungs­plan "Alberthöhe IV" wie folgt geändert:

a) Gegenüber der ursprünglich 7-geschossigen Bauweise wird die Geschossig- keit reduziert und entsprechend der beigefügten Planskizze auf zwei Voll­geschosse bzw. drei Vollgeschosse festgelegt, wobei das dritte Geschoß gleichzeitig Dachgeschoß ist.

b) Die überbaubaren Grundstücksflächen werden gemäß der beigefügten Plan­skizze neu festgesetzt.

c) Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,4 und die Geschoßflächenzahl (GFZ) auf 1,0 bzw. 1,2 festgesetzt.

d) Im nordwestlichen Grundstücksteil wird eine Fläche für Stellplätze aus­gewiesen und im südöstlichen Grundstücksteil wird eine Tiefgarage dar­gestellt.

e) Es werden Sockel höhe, max. Firsthöhe und Drempel höhe sowie die Dachnei­gung neu festgelegt.

2. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB:

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß der Änderungsentwurf auf die Dauer von zwei Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.