Probl eabeschrei bung/BegrQndung
3. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange:
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, daß der Planänderungsentwurf auf die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
30 . 03.1993
Leg-Per. X
13 . 05.1993
Leg-Per,X
17 . 06.1993
Leg-Per. X
16 . 09.1993 %
Leg-Per. X
26 . 10.1993
Leg-Per. X
Leg.Per. X
Firtanzteüe Auswirkungen? I Ja fxl Nein
noch verfügbar DM
Montabaur, 02.02.1993
(Dir. Poaael-Oölken) M Bürgermeister

