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Der Vorsitzende bestimmt ZLjprSchriftführert^T,
für die Wahl Verhandlung. 3?
Wahl Vorschläge (§ 40 Abs. 3 GemO)
Von den wahlberechtigten Ratsmitgliedern werden folgende Personen zur Wahl als Bürgermeister der Verbandsgemeinde und Stadt vorgeschlagen:
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Es wird darauf hingewiesen, daß in der anschließenden Wahl nur solche Personen gewählt werden können, die vor der Wahl vorgeschlagen worden sind,und daß Stimmen, die für andere Personen abgegeben werden, ungültig sind.
02.02.1993
Leg-Per. X
30.03.1993
Leg-Per. X
13.05.1993
Leg-Per.X
17.06.1993
Leg-Per. X
08.07.1993
Leg-Per.,.:x
16.09.1993
Leg-Per. X
26.10.1993
Leg-Per. X
25.11.1993]
Leg.Per. x

