Lfd.
,Nr.
Name der wahlberechtigten
Ratsmitglieder
Vermerk über cie Beteiligung an der Abstimmung
Schneider, Kurt
im ersten ^ im zweiten 1 im dritten
W a h 1 g a n g
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Schönau, Eduard
x' .
Schwarz, Wiltrud
Schwarz, Wiltrud
A
Schweizer, Paul-Heinz
Schwind, Fritz
y
r
Stauch, Robert
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Steinebach, Bernhard
X
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Stendebach, Christa
X
HL
Vogel, Jürgen
X
y
Vetter, Kurt
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Welz, Bernd Michael
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Wiek, Gerhard
v1
Widner, Paul
y
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Windeck, Gurker
X
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Windeck, Günter
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L ^
Wirges, Willi
,A
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Oer Verbandsgemeinderat und der Stadtrat sind somit nach § 39 Abs. 1 S. 1 GemO beschlußfähig.
J..2 Außerdem sind folgende Beigeordnete, die nicht dem Verbandsgemeinde- und dem Stadt- rat angehören, anwesend:
Verbandsaemeinde
Stadt
2 . ,
3.
2 .
3. _
02 . 02.1993
Leg-Per. X'
30 . 03.1993
Leg-Per. )(
13 . 05.1993
Leg-Per.X
17 . 06.1993
Leg-Per. X
08 . 07.1993
Leg-Per.VX
16 . 09.1993
Leg-Per. X
26 . 10.1993
Leg-Per. X
25.11.19931
Leg.Per. X
f
Mbhl'.crstcnd
Den Vorsitz führt das älteste Ratsmitglied Als Beisitzer werden - aufgrund eines entsprechenden Beschlusses (§ 40 Abs. 5 GemO) in öffentlicher Abstimmung, also durch Handzeichen - folgende Personen gewählt:
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