. 7 .
Die Stimmzettel (für jeden Wahlgang getrennt) sind dieser Niederschrift beigefügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Wochen (§ 43 GemO) sind diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt wird.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
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Der Wahl Vorstand
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Schriftführer:
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Der zum Bürgermeister gewählte
ist während der Wahlhandlung im Sitzungslokal anwesend. Auf Befragen erklärt er, daß er die?Wahl
nicht annimmt *
ersitzender des Wahlausschusses
Unterschrift des Gewählten
26 . 10 .
Leg-Per. X
25.11.1993 Leg. Per.
* Zutreffendes ankreuzen

