Punkt 2:
- 5 -
VERBANDSGEMEINOEVERWALUJNG
MONTABAUR
BeschtußvoHage
Namen der st. dt M.nt.beur fl SH.", lieh WMtiich
Abt./Az. : Ottum
111/1 610-13 H.Ju/No 26.10.1990
OruckMcht Nf. (ggf. N*chtragvwfwiwd^
231/1990
^ S*rttufg!folg*
^ S<tiung$!<mitn
Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur
06.11.1990
Stadtrat
29.11.1990
Betreff
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Altstadt I - Erweiterung"
Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
BeechluCvorechteg
1. Entscheidung über die Bedenken/Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach 5 3 Abs. 2 BauGB:
Der Rat nimmt Kenntnis von den von Herrn Josef Schneider, Kolpingstraße 5, im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken/Anregungen.
Diese Bedenken/Anregungen werden zurückgewiesen bzw. nicht berücksichtigt.
2. Zustimmungs- und Satzungsbschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO:
Der Rat stimmt dem Bebauungsplan einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und Grünordnungsplanung in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und durch das Planungsbüro Dr. Schirmacher im August 1990 erstellt wurde.
Der Rat beschließt den Bebauungsplan als Satzung gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO.
Beratungsergebnis
Gffwvm
Stadtrat
SUurtgtm
29.11.1990
TOP
2
En*
stimmig
Mit
Stimmen*
X] mehrheit
Ja
22
Main
2
EnthaMung
1
Laut
BeschtuS- X vorschtag
Ab*
weichender
_BeschtuB
) (Rücksette)
Die Beschlüsse zu Ziffer 1 und 2 wurden getrennt gefaßt mit jeweils gleichem Abstimmungsergebnis. Ratsmitglied Schneider.(CDU) nimmt wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht an der Beratung und Beschlußfassung teil. Sie nimmt —im Zusfhauarraum Platz — 06.12.1990-L'.V. --—-,--

