Probiembeschre'bung/ Begründung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.08.1990 den Beschuß gefaßt, den Bebaungsplan "Bornwiese II" für das Flurstück Nr. 81 wie folgt zu ändern:
"Für die Errichtung eines Kindergartens mit Spielplatz wird eine Gemeinbedarfs- und überbaubare Fläche ausgewiesen und das Symbol "Spielplatz" dargestellt. Die bisherige Festsetzung als Grünfläche entfällt."
Nach den Planungsvorstellungen des Rates soll auf dem Flurstück Nr. 81 ein Kindergarten errichtet werden. Denn mit Rücksicht auf die Einwohner- und Kinderzahl im Stadtteil Eigendorf ist es wünschenswert, dort einen eigenständigen Kindergarten als ortsnahe Einrichtung zu schaffen.
Der Standort wurde so gewählt, daß die Kinder den Kindergarten auch fuß- läufig erreichen können. Der Standort weist hierfür geradezu ideale Voraussetzungen auf, da er eben diese fußläufigen Beziehungen zu ausgewiesenen und künftigen Baugebieten abseits von Hauptverkehrsstraßen auweist. -
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Zudem ist das Grundstück so bemessen, daß neben dem Kindergartengebäude A
auch die Errichtung eines Spielplatzes möglich und gerade eine solche Kombination wünschenswert ist. ^^t%****^')
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bornwiese II", der für dieses Grundstück eine Grünfläche ausweist. Die Planänderung hat zum Inhalt, daß diese Grünfläche aufgehoben und eine Gemeinbedarfs- und überbaubare Fläche ausgewiesen und daneben noch das Sybol "Spielplatz" dargestellt wird.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.08.1990 gleichzeitig auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB verzichtet. Die öffentliche ) ! Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 24.09. - 24.10.1990 durchgeführt; Bedenken/Anregungen wurden nicht vorgebracht. Nächste Verfahresstufe ist der Satzungsbeschluß nach §§ 10 BauGB, 24 GemO.
Fornttiung
Erganzungabtan
Nr.
Finanztelte Auswirkungen?
Ja
x Nein
Veranschtagung
Montabaur, 20.11.1990
im Verwaltunga- hauahai!
19
im Varmögtrta- hauahait
Nein
Hauahaitaatatt*
I Ja, mit 0M
(Dr. Pdssel-Dölken)
Bürgermeister
!

