Zu b) Wasserversorgung Im Stadtteil Reckenthal
Zur Situation und zu den vom Verbandsgemeindewerk bisher getroffenen Maßnahmen nehme Ich Bezug auf die beigefügte Stellungnahme von Herrn 1. Beigeordneten Reusch. Bel einer Erneuerung der Wasserleitung ln der Ortsdurchfahrt Reckenthal, die bis heute Kreisstraße Ist, muß auch die Abwasserleltung erneuert werden. Wann diese Baumaßnahmen ln den Investltlonsplan aufzunehmen sind, muß der Verbandsgemeinderat - nach Vorberatung Im Werksausschuß - 1n eigener Zuständigkeit entscheiden.
Wie bereits erwähnt, hat der Verbandsgemeinderat diese Investitionsmaßnahmen - auch bei klassifizierten Straßen - bisher Immer Im Zusammenhang mit notwendigen Straßenausbaumaßnahmen gesehen. Der Westerwaidkreis hat für einen Straßenausbau der Kreisstraße ln Reckenthal bisher keine Dringlichkeit anerkannt. Der Westerwaidkreis Ist Im Gegenteil der Auffassung, daß die Kreisstraße ln Reckenthal heute keine Funktion als überörtliche Verbindungsstraße mehr hat und daher zu einer Gemeindestraße nach dem Landesstraßengesetz abgestuft werden sollte. Darüber werden von der Verbandsgemelndeverwal- tung mit dem Westerwaidkreis Verhandlungen geführt. Die Krelsverwaltung hat Inzwischen der Verbandsgemelndeverwaltung den Vorschlag unterbreitet, die Abstufung der Kreisstraße zu einer Gemeindestraße nach Vereinbarung einer Abstandszahlung durchzuführen und die Ortsdurchfahrt ln Reckenthal künftig von der Stadt Montabaur ln eigener Zuständigkeit umgestalten zu lassen. Über diesen Vorschlag wird der Stadtrat - nach Vorberatung ln den Fachausschüssen - ln Kürze zu entscheiden haben. Die Verbandsgemelndeverwaltung bereitet zur Zelt die für eine solche Entscheidung notwendigen Berechnungsgrundlaaen vor. Im Zusammenhang mit der Beratung und Entscheidung über den HaushaitsLnd Investltlonsplan für das Jahr 1991 werden daher Verbandsgemeinderat und Stadtrat zu entscheiden haben, ob und wann die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Reckenthal mit der Erneuerung der Wasser und Ab- wasserleltungen eingeplant wird.
( Dr//Possel-Ddlken ) Bürgermeister

