Akte 
Sitzung 27. September 1990
Entstehung
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Anlage Nr. 2 zur Niederschrift

STADT MONTABAUR 5430 Montabaur, 27. September 1990

Der Bürgermeister

Tagesordnungspunkt 11/1 "Bericht des Bürgermeisters" in der Stadtratsitzung am 27. September 1990; hier: Stellungnahme zu dem Schreiben von Herrn Stadt- ratsmitqlied Dr. Paul Hütte u. a. vom 13.09.1990

Zu den in v. g. Schreiben (Anlage 1) angesprochenen Themen ist wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu a) Aubachstraße

Zur Abwasserbeseitigung in der Aubachstraße nehme ich Bezug auf die beige­fügte Stellungnahme des Herrn I. Beigeordneten Reusch (Anlage 2).

Mein im Oktober 1989 unterbreiteter Vorschlag, im Zusammenhang mit der Herstellung eines Entwässerungskanals durch die Verbandsgemeindewerke auch im Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1990 Haushalts­mittel bereitzustellen, wurde damals sowohl von der CDU-Stadtratsfraktion als auch vom Haupt- und Finanzausschuß in seiner Sitzung am 02.11.1989 abgelehnt, die vorgeschlagenen Haushaltsansätze wurden bei der Beratung des Investitionsplanes 1990 gestrichen und ein Umbau der Straßenfläche nicht für notwendig angesehen.

Weil der Verbandsgemeinderat Kanalbaumaßnahmen und die Erneuerung von Wasser­leitungen in der Vergangenheit in seiner Investitionsplanung immer mit entsprechenden Straßenneubaumaßnahmen der Stadt Montabaur und der Ortsge­meinden koordiniert hat, hat der Verbandsgemeinderat für den Haushaltsplan 1990 ebenfalls keine Haushaltsmittel für einen neuen Entwässerungskanal in der Aubachstraße bereitgestellt. Auf diese Situation hat die Verwaltung im Frühjahr 1990 auf entsprechende Rückfragen mehrfach hingewiesen. Den Anliegern der Aubachstraße ist in einem Gespräch am 19.04.1990 diese Situa­tion dargelegt worden. Von seiten der Anlieger der Aubachstraße gab es in diesem Gespräch sehr unterschiedliche Meinungsäußerungen zur Notwendigkeit von Baumaßnahmen in der Aubachstraße; diese Meinungsäußerungen waren zum Teil begründet worden mit den auf die Anlieger evtl, zukommenden Beltragsbe­lastungen.

Die Verwaltung hat die Anlieger der Aubachstraße darauf hingewiesen, daß sie für den Haushaltsplan 1991 erneut die Veranschlagung von Haushalts­mitteln im Haushalt der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur vorschlagen wird. Es liegt also weiterhin allein in der Entscheidung des Stadtrates und des Verbandsgemeinderates, ob den schon 1989 unterbreiteten Vorschlägen der Verwaltung zur Entwässerung und zum Ausbau der Aubachstraße gefolgt wird. Die im Jahre 1989 getroffene ablehnende Entscheidung kann vom Haupt- und Finanzausschuß bei der Beratung des Investitionsplanes für das Haus­haltsjahr 1991 überdacht werden.

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