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Danach ging Herr Kessler 1n die Presse.
Anschließend nahm das Gesundheitsamt Messungen vor.
Ergebnis: Alle untersuchten Proben lagen unter dem Grenzwert.
Außerdem hat das Verbandsgemeindewerk zur Sicherheit für die Bevölkerung drei weitere Proben im Fließ- und Standwasser vornehmen lassen.
Tannenweg 26 Tannenweg 29 Im Milmert 1
Fließwasser
0,0087 mg/1 0,0012 mg/1 0,002 mg/1
Standwasser
0,009 mg/1 0,003 mg/1 0,0027 mg/1
Ergebnis: Auch bei diesen Untersuchungen lagen die Proben unter dem Grenzwert. Der Grenzwert liegt bei 0,04 mg/1.
Wenn man weiter weiß, daß der Hochbehälter aus Beton ist, die Leitung durch den Ort aus Gußrohr besteht, der Hausanschluß für das Anwesen, in dem die Bleikonzentration gemessen wurde, aus Kunststoff und die Hausinstallation des fraglichen Hauses aus Kupfer, dann wird die in der Presse dargestellte Untersuchung umso unverständlicher.
6. Die Verbandsgemeindewerke warten auf die Entscheidung des Stadtrates. Sobald der Startschuß für die Straßenbauarbeiten gegeben wird, erfolgt die Auswechslung der Gußrohrleitung. Das gleiche gilt für die Kanalisation.
7. Ob die Voraussetzungen für einen Nachlaß auf den Wasserpreis bestehen, wird noch geprüft und in der nächsten Sitzung des Werksausschusses entschieden.
8. Eine Entscheidung über die Verlegung der Ringleitung von der Montabaurer Höhe bis Nomborn, die auch über Reckenthal führt, steht nicht an. Oas.Investitionsprogramm bis 1993 enthält hierfür keine Mittel.
Aubachstraße
1. Bei der Aubachstraße handelt es sich um einen vor ca. 80 Jahre ausgeführten Straßenzug in großem Basaltpflaster. Auf den Zustand muß nicht besonders hingewiesen werden. Dieser Straßenzug wurde vom Straßenbaulastträger Stadt ohne Kanalisation für die dort angeordneten Häuser ausgeführt. Im Jahre 1962 sicherte die Stadt in einem Brief den Eigentümern den Ausbau der Kanalisation im folgenden Jahr zu.
Dies ist bis zum Aufgabenübergang 1975 nicht geschehen und auch danach hat die Stadt beim Ausbau von Straßenzügen andere Prioritäten gesetzt. Ein legitimes Recht jeder Vertretungskörperschaft.
2. Auch für diese Straße wartet die Verbandsgemeinde auf die Entscheidung der Stadt. Neben der Verlegung der Kanalisation soll auch die Gußrohrleitung erneuert werden. Die Gasversorgung will die Gasleitung verlegen und die Süweda die Breitbandverkabelung.
Zur Klarstellung sei abschließend festgestellt, daß we%6/ der teilweise noch gar der vollständige Straßenausbau auf Kosten der Vepsorgungsträger vorgenommen wird. / / /7
3 vo 1990 . X
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