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II. Öffentliche Sitzung
Dr. Possei-Dölkert eröffnet den öffentlichen Teil der Stadtratsitzung. Einwände bezüglich der Einladung und der Tagesordnung werden nicht vorgebracht.
Fraktionsvorsitzender Bacher (SPD) stellt den Antrag, den unter TOP 11/1 vorgesehenen Bericht des Bürgermeisters bezüglich der Wasserversorgung in Reckenthal unter dem Tagesordnungspunkt 11/6 zu beraten. Im allseitigen Einvernehmen wird diesem Antrag stattgegeben. Man einigt sich darauf, unter den Tagesordnungspunkt 1 den Teil "Erstellung von Wasser- und Kanalanschlüssen für die Anlieger der Aubachstraße" des Schreibens von Herrn Dr. Hütte und anderen Mitgliedern der CDU Stadtratsfraktion vom 13.09.1990 und die damit verbundene Stellungnahme von Herrn Bürgermeister Dr. Possei-Dölken und dem I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Reusch, abzuhandeln.
Ratsmitglied Bacher (SPD) stellt den Antrag, Herrn Kessler aus Reckenthal gemäß § 36 Abs. 2 GemO das Rederecht zum TOP 11/6 "Wasserversorgung in Reckenthal" - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.09.1990 - Drucksache- Nr. 197/1990 zu erteilen. Das für den Beschluß notwendige Viertel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates wird durch die anwesenden Mitglieder der SPD-Fraktion (sieben) erfüllt.
Punkt 1: Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist auf das Schreiben des I. Beigeordneten, Herrn Dr. Hütte, und weiteren Stadtratsmitgliedern vom 13.09.1990 (Anlage Nr. 1 zur Niederschrift) und trägt dazu die Stellungnahmen des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde und des Bürgermeisters der Stadt Montabaur vor. Darin wird bestätigt, daß die Notwendigkeit einer Kanalisation in der Aubachstraße durchaus gesehen wird, jedoch bislang nicht vom Stadtrat mit Priorität versehen wurde. So sei z. B. bei den Beratungen für den Haushalt 1990 der Stadt Montabaur die Erneuerung des Straßenkörpers im Zusammenhang mit der Herstellung des Entwässerungskanals durch die Verbandsgemeindewerke aus dem Investitionsplan 1990 gestrichen worden.
Da die Verbandsgemeinde in der Vergangenheit in der Regel Kanalbaumaßnahmen und die Erneuerung von Wasserleitungen aus Gründen der Kostenersparnis mit den entsprechenden Straßenneubaumaßnahmen koordiniert habe, seien demzufolge auch keine Haushaltsmittel für die Herstellung eines Entwässerungskanals bereitgestellt worden. Dies sei den Anliegern der Aubachstraße mitgeteilt worden. Die Verwaltung habe die Anlieger der Aubachstraße darauf hingewiesen, daß für den Haushaltsplan 1991 erneut die Veranschlagung von Haushaltsmitteln im Haushalt der Verbandsgemeinde und der Stadt vorgesehen sei. Es liege also nun in der Entscheidung des Stadtrates und des Verbandsgemeinderates, im Haushalt des nächsten Jahres Mittel für die Kanalisations- und Straßenbauarbeiten bereitzustellen.
3 vom 1990 . X
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