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VERBANDSGEMEINDEVERMALTUNG
MONTABAUR
Beschtußvortage
Im Namen der Stadt Montabaur Punkt 111/10:
Abt./Az.:
111/5 653-31 He/No
öffentiich
nicht-
öffenttich
Datum
12.06.1990
Oruckaacha Nr. (ggf. Nachtragvtfmada
150/1990
B*traH
Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Jahnstraße und die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag
^ Beratungsfoiga
*0* Sitzungüarmift
Haupt- und Finanzausschuß der Stadt
14.08.1990
Stadtrat
30.08.1990
*
B#$ch)u6vorMh!*g
Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Jahnstraße, verlaufend von Koblenzer Straße bis Albertstraße, wird auf 40 v. H. festgesetzt.
Außerdem wird beschlossen, daß Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag erhoben werden. Der Vorausleistungsbetrag wird auf 8'"" DM pro qm beitragsfähige Grundstücksfläche festgesetzt.
Der Beitrag ist 3 Monate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig.
vom 990
X '-
? vom 1990 X
: vom 990 X
Beratungsergebnis
111/10
30.08.1990
Stadtrat
Ab
weichender
Beschtuß
Mit
Stimmen
mehrheit
] (Rückseite)
stimmig
05.09.1990
Sehr, VG-Inspektor z. A.
S)
X

