Akte 
Sitzung 30. August 1990
Entstehung
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG - 28 -

MONTABAUR

Beschtußvorlage

Im Namen der Stadt Montabaur

_nicht-

öffenttich öffentiich

PunktHI/9:

Abt./Az.:

111/5 653-31 He/No

Datum

12.06.1990

Oruckaacha Nr. (ggf. Nachtragvarmartt)

149/1990

^ Beratungafoiga

^ Sitzungatarmin

Haupt- und Finanzausschuß der Stadt

14.08.1990

Stadtrat

30.08.1990

Betreff

Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fritz-Bluhm-Straße und die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag

BaachtuBvorachlag

Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fritz-Bluhm-Straße, verlaufend von Jahnstraße bis Jahnstraße einschließlich Hegeparzelle 5853 zum Promenadenweg, wird auf 30 v. H. festgesetzt.

Außerdem wird beschlossen, daß Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbau* beitrag erhoben werden. Der Vorausleistungsbetrag wird auf 10*-- DM pro qm beitragsfähige Grundstücksfläche festgesetzt.

Der Beitrag ist 3 Monate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig.

Beratungsergebnis

30.08.1990

Stadtrat

Ab­

weichender

BeschtuB

(Rückseite)

Mit

Stimmen-

05.09.1990

Sehr, VG-Inspektor z. A.