VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG - 28 -
MONTABAUR
Beschtußvorlage
Im Namen der Stadt Montabaur
— _nicht-
öffenttich öffentiich
PunktHI/9:
Abt./Az.:
111/5 653-31 He/No
Datum
12.06.1990
Oruckaacha Nr. (ggf. Nachtragvarmartt)
149/1990
^ Beratungafoiga
^ Sitzungatarmin
Haupt- und Finanzausschuß der Stadt
14.08.1990
Stadtrat
30.08.1990
Betreff
Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fritz-Bluhm-Straße und die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag
BaachtuBvorachlag
Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fritz-Bluhm-Straße, verlaufend von Jahnstraße bis Jahnstraße einschließlich Hegeparzelle 5853 zum Promenadenweg, wird auf 30 v. H. festgesetzt.
Außerdem wird beschlossen, daß Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbau* beitrag erhoben werden. Der Vorausleistungsbetrag wird auf 10*-- DM pro qm beitragsfähige Grundstücksfläche festgesetzt.
Der Beitrag ist 3 Monate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig.
Beratungsergebnis
30.08.1990
Stadtrat
Ab
weichender
BeschtuB
(Rückseite)
Mit
Stimmen-
05.09.1990
Sehr, VG-Inspektor z. A.

