Akte 
Sitzung 30. August 1990
Entstehung
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG

MONTABAUR

Beschtußvortage

Im Namen der Stadt Montabaur

_ nicht-

öffenttich öffentlich

Punkt 111/6:

Abt./Az.: Datum

111/1 610-13 H.Ju/No 27.08.1990

Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvarmark)

179/1990

^ Seratungsfolgw

^ Sitzungatarmin

Stadtrat

30.08.1990

Betreff

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Bornweise II" im Stadtteil Eigendorf für das Flurstück Nr. 81 an der Mozartstraße

Anlage Nr. 3 zur Niederschrift

BaachtuBvorachtag

1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB:

Der Bebauungsplan "Bornwiese II" wird für das Flurstück Nr. 81 wie folgt geändert:

Für die Errichtung eines Kindergartens mit Spielplatz wird eine Gemeinbedarfs- und überbaubare Fläche ausgewiesen. Die bisherige Festsetzung als Grünfläche entfällt.

2. Zustimmungsbeschluß:

Der Rat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und dieser Beschlußvorlage beigefügt ist.

3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB:

Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB verzichtet, da sich die Planänderung auf das Piangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.

4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB:

Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB._

vom

990

X

3

X

Beratungsergebnis

Gramtum

Stadtrat

Sitzung am

30.08.1990

TOP

111/6

En-

X stimmig

Mit

Stimmen- ) mehrtpe^t

Ja

26

Mein

0

Enthaltung

0

Laut

Beschluß- x Vorschlag

Ab­

weichender

Beschluß

(Rücksette)

05.09.1990 ^ l^r- _ 26 -

Sem*, VG-Inspektor z. A.