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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Beschtußvortage
Im Namen der Stadt Montabaur
— _ nicht-
öffenttich öffentlich
Punkt 111/6:
Abt./Az.: Datum
111/1 610-13 H.Ju/No 27.08.1990
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvarmark)
179/1990
^ Seratungsfolgw
^ Sitzungatarmin
Stadtrat
30.08.1990
Betreff
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Bornweise II" im Stadtteil Eigendorf für das Flurstück Nr. 81 an der Mozartstraße
Anlage Nr. 3 zur Niederschrift
BaachtuBvorachtag
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB:
Der Bebauungsplan "Bornwiese II" wird für das Flurstück Nr. 81 wie folgt geändert:
Für die Errichtung eines Kindergartens mit Spielplatz wird eine Gemeinbedarfs- und überbaubare Fläche ausgewiesen. Die bisherige Festsetzung als Grünfläche entfällt.
2. Zustimmungsbeschluß:
Der Rat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und dieser Beschlußvorlage beigefügt ist.
3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB:
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB verzichtet, da sich die Planänderung auf das Piangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB:
Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB._
vom
990
X
3
X
Beratungsergebnis
Gramtum
Stadtrat
Sitzung am
30.08.1990
TOP
111/6
En-
X stimmig
Mit
Stimmen- ) mehrtpe^t
Ja
26
Mein
0
Enthaltung
0
Laut
Beschluß- x Vorschlag
Ab
weichender
Beschluß
(Rücksette)
05.09.1990 ^ l^r- _ 26 -
Sem*, VG-Inspektor z. A.

