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3. Renovierung von Bruchsteinmauerwerk
50 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 60,-- DM/qm.
4. Naturschiefereindeckung
50 % der nachgewiesenen Kosten, max.
a) Dachfläche:
jedoch 65,-- DM/qm
b) Fassadenfläche: 50 % der nachgewiesenen Kosten, max.
jedoch 100,— DM/qm
5. Instandsetzung besonderer Gebäudeteile
50 % der nachgewiesenen entstandenen Kosten
Die Verwaltung wird beauftragt, die Höchstwerte dem allgemeinen Ba
Preisindex jährlich anzupassen.
Uber jeden Einzelfall entscheidet der Haupt- und Finanzausschuß.
In besonders begründeten Ausnahmefällen ist der Haupt- und Finanzausschuß ermächtigt, Zuschüsse über die vorgenannten Richtsätze hinaus zu gewähren.
Die Richtlinien treten rückwirkend ab
01.01.1990
in Kraft.
5430 Montabaur, den
(Dr. Possel-Dölken) Bürgermeister

