Akte 
Sitzung 01. Februar 1990
Entstehung
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3. Renovierung von Bruchsteinmauerwerk

50 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 60,-- DM/qm.

4. Naturschiefereindeckung

50 % der nachgewiesenen Kosten, max.

a) Dachfläche:

jedoch 65,-- DM/qm

b) Fassadenfläche: 50 % der nachgewiesenen Kosten, max.

jedoch 100, DM/qm

5. Instandsetzung besonderer Gebäudeteile

50 % der nachgewiesenen entstandenen Kosten

Die Verwaltung wird beauftragt, die Höchstwerte dem allgemeinen Ba

Preisindex jährlich anzupassen.

Uber jeden Einzelfall entscheidet der Haupt- und Finanzausschuß.

In besonders begründeten Ausnahmefällen ist der Haupt- und Finanzaus­schuß ermächtigt, Zuschüsse über die vorgenannten Richtsätze hinaus zu gewähren.

Die Richtlinien treten rückwirkend ab

01.01.1990

in Kraft.

5430 Montabaur, den

(Dr. Possel-Dölken) Bürgermeister