Ortsverband Montabaur.
a?'?
CDM
Herrn
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken Rathaus
5430 Montabaur
5430 Montabaur
22.11.1989
/V
Sehr geehrter Herr Dr. Possel-Dölken,
die CDU-Stadtratsfraktion beantragt die Aufnahme folgenden Punktes auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie der dazuffolgenden Stadtratssitzung:
Änderung des § 3 Abs. 2 der Richtlinien der Stadt Montabaur
für die Gewährung städtischer Zuschüsse zur Modernisiserung
und Verbesserung von Mohnungen im Bereich des Rebstockes
Der § 3 Abs. 2 der o.g. Richtlinie sollte wie folgt lauten:
Der Förderbetrag wird als verlorener Zuschuß gewährt. Er beträgt pro Wohnung 50 % der entstehenden Kosten (bisher: ein Drittel), höchstens 15.000,— DM (bisher: 7.500,—). Kosten für mit der Maßnahme verbundene Instandsetzungsarbeiten sind nur bis zur Höhe von 60 % (bisher: 50%) der eigentlichen Modernisierungskosten zuschußfähig. Der Zuschußbetrag ist auf volle 100,— DM nach oben (bisher: unten) aufzurunden.
Begründung:
Um den Wohnwert unserer Stadt noch zu erhöhen, bedarf es der stärken Unterstützung inv^ttitionswilliger Hauseigentümer. Gerade das Wohnen und Leben im historischen Stadtkern muß gefördert werden. Wir sehen hier - auch im Blick auf das Stadtjubiläum in 1991 - einen Handlungsbedarf.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichem Gruß
Manns
Fraktionsvorsitzender
3 vo 1990 . X

