Akte 
Sitzung 01. Februar 1990
Entstehung
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Anlage Nr. 5 zur Niederschrift

ÄNDERUNG

der Richtlinien der Stadt Montabaur für die Gewährung städtischer Zuschüsse zur Modernisierung und Verbesserung von Hohnungen im Bereich des Rebstockes

vom

§ 3 Abs. 2 (Art und Höhe der Förderung) erhält folgende Fassung:

§ 3

Der Förderbetrag wird als verlorener Zuschuß gewährt. Er beträgt pro Wohnung 50 % der entstehenden Kosten, höchstens 15.000, DM. Kosten für mit der Maßnahme verbundene Instandsetzungsarbeiten sind nur bis zur Höhe von 60 % der eigentlichen Modernisierungskosten zuschußfähig. Der Zuschußbetrag ist auf volle 100, DM nach oben aufzurunden.

5430 Montabaur,

( Dr. Possel-Dölken ) Bürgermeister

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