Anlage Nr. 5 zur Niederschrift
ÄNDERUNG
der Richtlinien der Stadt Montabaur für die Gewährung städtischer Zuschüsse zur Modernisierung und Verbesserung von Hohnungen im Bereich des Rebstockes
vom
§ 3 Abs. 2 (Art und Höhe der Förderung) erhält folgende Fassung:
§ 3
Der Förderbetrag wird als verlorener Zuschuß gewährt. Er beträgt pro Wohnung 50 % der entstehenden Kosten, höchstens 15.000,— DM. Kosten für mit der Maßnahme verbundene Instandsetzungsarbeiten sind nur bis zur Höhe von 60 % der eigentlichen Modernisierungskosten zuschußfähig. Der Zuschußbetrag ist auf volle 100,— DM nach oben aufzurunden.
5430 Montabaur,
( Dr. Possel-Dölken ) Bürgermeister
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