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Punkt 11/5:
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Abt./Az.: Datum
111/1, 610-13 H.Ju/No 18.01.1990
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16/1990
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^ SitzungMfmin
Haupt- und Finanz- und Bauausschuß des Stadtrates
12.12.1989
Stadtrat
01.02.1990
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Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwischen Süd- und Köppelstraße im Stadtteil Eigendorf
8*tcm<j6voftct"*a * Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
1. Aufstellungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 BauGB:
*
Für den in der beigefügten Skizze umrandeten Bereich zwischen Süd- und Köppelstraße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Verlängerte Südstraße"
2. Ausweisung des Plangebietes im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde:
Der Verbandsgemeinderat wird gebeten, das Plangebiet in die nächste Änderung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen und als Hohnbaufläche auszuweisen.
Hinweis:
Ratsmitglied Lorenz (BfM) nimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.
Gramtum
Stadtrat
Ab
weichender
Beschtuß
En-
stimmig
] (Rückseite)
vom
990
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