Akte 
Sitzung 01. Februar 1990
Entstehung
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Punkt 11/5:

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Abt./Az.: Datum

111/1, 610-13 H.Ju/No 18.01.1990

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16/1990

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Haupt- und Finanz- und Bauausschuß des Stadtrates

12.12.1989

Stadtrat

01.02.1990

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Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwischen Süd- und Köppelstraße im Stadtteil Eigendorf

8*tcm<j6voftct"*a * Anlage Nr. 1 zur Niederschrift

1. Aufstellungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 BauGB:

*

Für den in der beigefügten Skizze umrandeten Bereich zwischen Süd- und Köppel­straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeich­nung "Verlängerte Südstraße"

2. Ausweisung des Plangebietes im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde:

Der Verbandsgemeinderat wird gebeten, das Plangebiet in die nächste Änderung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen und als Hohnbaufläche auszuweisen.

Hinweis:

Ratsmitglied Lorenz (BfM) nimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.

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Stadtrat

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weichender

Beschtuß

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stimmig

] (Rückseite)

vom

990

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