Punkt 11/4:
Beschiußvortage
—_ nicht-
X öffentlich öffentlich
Abt./Az.: Datum
111/1, 610-13, H.Ju/No 18.01.1990
Ofuctuachw Nr. (ggf. Nachtragvwrmwrt)
15/1990
^ B*ratung$fo)gt
^ Sitzungütrmin
Haupt- und Finanz- und Bauausschuß des Stadtrates
12.12.1989
Stadtrat
01.02.1990
B*tr*tt
Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen"
B**ch)uOvoftch)*g
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB:
Der Bebebauungsplan "Alter Galgen" wird wie folgt geändert:
a) Als Zufahrt zum Grundstück Nr. 87/17 wird von der Straße "Am alten Galgen" aus eine 8.00 m breite öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
b) Die im Bebauungsplan ausgewiesene, durch die Flurstücke Nr. 87/16 und 87/17 führende Grunddienstbarkeitsfläche wird aus dem Plan herausgenommen.
c) Oie überbaubaren Flächen werden den Änderungen zu a) und b) angepaßt.
2. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Aba. 2 BauGB:
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet nur unwesentlich auswirkt.
3. Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß nach § 3 Abs. 2 BauGB:
Der Rat stimmt dem Bebauungsplanänderungsentwurf einschließlich Begründung in der Form zu, wie er dam Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und durch die Verwaltung mit Datum vom 05.12.1989 erstellt wurde. Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung gmeäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der öffentlichen Auslegung auch das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen._
Beratungsergebnis
Gramtum
Stadtrat
Ab
weichender
Beschluß
Mit
Stimmen-
02.02.1990
( Weyand )
vom

