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Im Altenheim wurde ln den vergangenen Jahren eigens ein Gymnastikraum eingerichtet. Im Schwimmbad Ist zudem das Kneipp'sehe Wassertreten möglich. Den gesetzlichen Erfordernissen Ist damit Genüge getan.
3. Für die personelle Ausstattung des Helmes Ist der von der Pflegesatz-
kommlsslon festgelegte Rahmen maßgebend. Danach enthält der Stellenschlüssel keine Möglichkeit, für therapeutische Maßnahmen eine Stelle einzurichten und die.Kosten über die Pflegeentgelte abzudecken.
Nicht verkannt wird der Wert therapeutischer Maßnahmen. Aus diesem Grunde wurden ln der Vergangenheit über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bewegungstherapeutische Maßnahmen wie Gymnastik, Schwimmen und Wassertreten durchgeführt. Die jetzige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme läuft Ende d.J. aus. Es wird versucht, eine Anschlußförderung (Gewährung eines Lohnkostenzuschusses) durch die Arbeltsverwaltung zu erreichen. Mit dem Arbeitsamt laufen derzeit die Verhandlungen. Bevor weltergehende Überlegungen angestellt werden, sollte der Ausgang dieser Gespräche abgewartet werden. Wir werden den Haupt- und Finanzausschuß dann entsprechend Informieren.
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30.9.1991
(Dr./Possel-Dölken)
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