Akte 
Sitzung 07. November 1991
Entstehung
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Anlage zu TOP 1/3 a) Stadtrat - 07.11.1991

ANLAGE ZUR VORLAGE

Auftragsvergabe zur Lieferung, Installation des Parksystems im Parkhaus Montabaur, Wilhelm-Mangels-Straße

- Bis zur Fertigstellung der Geschäftshäuser, müssen auch in dem Parkhaus noch Bauarbeiten zur Errichtung der Geschäftshäuser ausgeführt werden. Die einzelnen Bereiche unter den Geschäftshäusern in der Garage müssen daher jederzeit frei zugänglich bzw. anzufahren sein.

Beispiele: Da die räumlichen Verhältnisse sehr beengt sind, wird sich die Einrich­

tung der Baustellen sehr schwierig gestalten. Es ist deshalb wichtig, daß Gebäudeteile der Garage hierfür in Anspruch genommen werden können. Um dieses belastungsmäßig zu gewährleisten, müssen ggfs. Abstützungen vorgenommen werden, die in die Parkflächen hineinragen.

Ferner müssen in den Kellerräumen der einzelnen Bauwerke Materialien

und Geräte gelagert werden können. Diese Kellerräume sind zugänglich über die Parkgarage.

Unter Umständen ist es erforderlich weitere Arbeiten, z. B. Rohrverle­gungen im Garagenbereich, durchzuführen.

Bei all diesen Anlässen ist es erforderlich, sowohl den Parkbetrieb als auch den Baustellenverkehr zu gewährleisten.

Nach Meinung der Verwaltung und der beratenden Fachleute ist dieses am besten durch ein einfaches Parksystem, nicht aber durch eine Schrankenanlage zu errei­chen.

Eine Schrankenanlage ist schon bei einem normalen Parkbetrieb überwachungsbedürf­tig. Störfälle müssen im Normalfall durch einen Kundendienst behoben werden.

Die Verwaltung befurchtet, daß es im Zuge der Durchführung der Bauarbeiten faßt täglich zu Fällen kommen wird, in denen durch örtliche und bauliche Zwänge die Garage angefahren werden muß. Es wird nicht möglich sein, eine entsprechende Einlaßregelung für jeden und zu jeder Gelegenheit zu treffen.

Die Versuchung, sich in solchen Fällen doch irgendwie Einlaß zu verschaffen wird groß sein. Störfälle, die auf solche Art entstehen, müssen sicherlich zeit- und kostenaufwendig vom Wartungsdienst behoben werden und nicht immer wird der Verursacher im nachhinein noch zu ermitteln sein.

Die Verwaltung bittet daher, ihren Vorschlag zu akzeptieren und die Installation der Schrankenanlage erst nach Fertigstellung des Gesamtbauwerkes vornehmen zu lassen.

( Dr. Possel-Dölken ) Bürgermeister