Akte 
Sitzung 07. November 1991
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Anlage Nr. 8 zur Niederschrift

VERBAMDS6EMEINDEVERWALTUM6

MONTABAUR

Mitteüungsvortage

Im Namen derxs Hospitalfonds

, ,^ nicht-

X.öffentttch i [öffenttich

l Abt./Az.:

j IV/1.1 Schm/He

'Datum

30.9.1991

Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)

254/1991

^ Beratungsfoige

^ Sitzungstermin i

t

i Haupt- und Finanzausschuß, Hospitalausschuß

05.11.1991 i

!

i Stadtrat

)

07.11.1991 '

!

!

i

!

!

! * ^

Betreff

Bereitstellung einer zusätzlichen Stelle für die Bewegungstherapie im Alten- und Pflegeheim (Antrag der SPD-Fraktion vom 16.9.1991)

c.

Inhatt der Mittelung

Die SPD-Fraktion beantragt die Einrichtung einer Stelle zum 1. Januar 1992 für die Bewegungstherapie im Altenheim. Der Antrag ist beigefügt. Die Möglichkeiten der Einstellung eines Therapeuten/einer Therapeutin wurden geprüft. Es ergibt sich folgendes:

1. Um die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner eines Altenheimes zu schützen, schafft das Heimgesetz in der Fassung vom 23. 4. 1990 im § 3 die Möglichkeit, durch eine Rechtsverordnung Mindestanforderungen in räumlicher und personeller Hinsicht festzulegen. Von dieser gesetzlichen Ermächtigung wurde Gebrauch gemacht. Die Verordnung über bauliche Mindest­anforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime (HeimMindBauV) trifft nähere Bestimmungen über Wohn-, Aufenthalts-, Therapie- und Wirtschaftsräume sowie die Verkehrsflächen und die sanitären Anlagen.

!

.. n.*

2 .

Nach § 17 HeimMindBauV muß in jeder Einrichtung ein Raum für Bewegungs­therapie oder Gymnastik vorhanden sein, wenn nicht geeignete Gymnastik- und Therapieräume in zumutbarer Entfernung außerhalb der Einrichtung von den Heimbewohnern regelmäßig benutzt werden können. Nicht gefordert sind dagegen Räume für weitergehende Maßnahmen, wie z.B. Hydro- oder Ergotherapii (vgl. Kommentar von Kunz/Ruf/Wiedemann zu § 17). Das Gesetz geht lediglich davon aus, daß jede Einrichtung einen Therapieraum enthält.

Die Art der Therapie (Ergo- oder Hydrotherapie) ist nicht festgelegt.

Fortsetzung

siehe

Rückseite

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP