VERßANDSGEMEINDEVERMALTUNG
MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
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Ergänzungsbtatt Nr. ^
Datum
11.09.1991
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
215/1991 "Neufassung"
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§
a) Im Raum Montabaur ist für das weitere Planverfahren die Variante "Montabaur-Süd" zugrundezulegen,
b) im Bereich der BAB A 3 und des Bahnhofs Montabaur ist ein Haltepunkt an der NBS verbindlich einzuplanen,
c) dieser Haltepunkt ist an das überörtliche Verkehrsnetz anzubinden und
d) für die Fortführung der Planung der NBS ist in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange eine umweltschonende und wohn- verträgliche Planungsgrundlage für das Planfeststellungsverfahren zu entwickeln.
7.6 Die den - auch von der Deutschen Bundesbahn bestätigten - vorteilhaften regionalen Aspekten eines NBS-Bahnhofs bei Montabaur angeblich (so Bundesbahn) gegenüberstehenden betriebswirtschaftlichen Nachteile sind nicht begründet und beruhen zum Teil auf unrichtigen Annahmen.
Darüber hinaus ist der Vorgabe zu widersprechen, daß die Realisierung eines NBS-Bahnhofs Montabaur noch der Bestätigung der dringenden Notwendigkeit im Rahmen der raumordnerischen Abstimmung bedarf bzw. die "vereinbarte Korrespondenz zu Limburg/Staffel voraussetze". Denn diese Notwendigkeit ist inzwischen - unabhängig von Standortentscheidungen im Raum Limburg/Diez - als hinreichend nachgewiesen anzusehen (s. Gutachten Steierwald, Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Mittelrhein/Westerwald sowie oben Ziffer 7.3).
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Fonsetzung
Ergänzungsbiatt
Nr.

