MtReüungsvoriage
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONT ABAU R ^
Antage Nr... Jr..zur Niederschrift
Im Namen der Stadt Montabaur
öffenttich
nicht-
öffentiich
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
Abt./Az.:
Datum
134/1991
05.06.1991
Vz.Bgm./Eb.
} ^ Beratungsfolge
Stadtrat
11. Juni 1991
Betreff
Bauantrag Josef Straub auf Genehmigung einer Windkraftanlage Altstadtbereich
im
Inhalt der Mitteilung
Herr Josef Straub, Montabaur, Kirchstraße 9, hat auf seinem Gebäude vor einiger Zeit eine Windkraftanlage angebracht, ohne dazu zuvor über einen Bauantrag eine Baugenehmigung bzw. eine Genehmigung nach der Gestaltungssatzung der Stadt Montabaur einzuholen.
Nachdem die Windkraftanlage bereits einige Zeit in Betrieb genommen worden war, hat die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als zuständige Bauaufsichtsbehörde Herrn Josef Straub aufgefordert, für diese ungenehmigt angebrachte Windkraftanlage einen Bauantrag einzureichen. Dieser Bauantrag wurde am 11.04.1991 über die Verbandsgemeindeverwaltung vorgelegt. Zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit auf der Grundlage der Gestaltungssatzung der Stadt Montabaur wurde dieser Antrag den zuständigen Fachausschüssen, dem Haupt- und Finanzausschuß und dem Bauausschuß, in der Sitzung am 18.04.1991 zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Nach ausführlicher Beratung und Erörterung der für und gegen eine solche Windkraftanlage in der Denkmalzone der Stadt Montabaur und im Gebiet der Gestaltungssatzung zu beachtenden Regelungen fand der Antrag auf Zustimmung zum Aufbau der Windkraftanlage auf dem Hause Straub keine Mehrheit; damit wurde die Zustimmung nach der Gestaltungssatzung der Stadt Montabaur versagt und diese Entscheidung mit Schreiben vom 30.04.1991 der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zur weiteren Bearbeitung des Bauantrages mitgeteilt.
Auf spätere Anfrage der Westerwälder Zeitung wurde diese Ausschußentscheidung von der Verwaltung erläutert und begründet.
Fortsetzung siehe X Rückseite
Beratungsergebnis
Gremium
Sitzung am
TOP

