4.2 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
- Die Baukörper im Bereich des Wohngebietes sollten unter Beachtung der regionalen und ortstypischen Bautradition (z.B. Gebäudestellung, Dachneigung, Dachdeckung) geplant und ausgeführt werden.
Während der Bauarbeiten ist der Oberboden getrennt vom Unterboden zu entnehmen, zu lagern und nach Abschluß der Bauarbeiten wieder aufzubringen.
- Verkehrsflächen, die im Zuge der Gebietsausweisung ausgebaut werden, sind auf ein Minimum zu beschränken; diese Maßnahme hat gleichzeitig einen verkehrsberuhigenden Effekt.
Private Verkehrsflächen (die nur zeitweise frequentiert werden) und Parkplatzflächen, sind mit wassergebundener Decke, Rasengittersteinen oder Rasenpflaster zu befestig- tigen, durch Baumpflanzungen zu beschatten und zu strukturieren.
- Zur Durchgrünung der Ortslage und zur Geschwindigkeitsreduzierung sind im Bereich der befahrbaren Ortswege (an geeigneter Stelle) Baumpflanzungen vorzunehmen.
Fußwege sind in wassergebundener Decke anzulegen
- Die Dachflächenentwässerung soll nach Möglichkeit nicht der Kanalisation zugeführt werden. Die anfallenden Regenwassermengen können (z.B. in einem Teich) aufgefangen und zur Gartenbewässerung verwendet oder in einen Sickerschacht geleitet werden und so zur Verringerung des Grundwasserdefizits beitragen.

