Akte 
Sitzung 23. April 1991
Entstehung
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Lokalklima

Sowohl die Wärmeaufnahme als auch die Wärmeabstrahlung werden auf versiegelten und überbauten Flächen deutlich erhöht, d.h. die Temperaturschwankungen werden extremer. Das wird verursacht durch den fehlenden Ausgleich einer Pflanzendecke und durch das Ableiten von Miederschlagswasser.

Landschaftsbildveränderung

Das Ortsbild wird durch die Wohnbebauung beeinträchtigt.

3.3 Bewertung der Eingriffserheblichkeit

Das geplante Projekt ist in Übereinstimmung mit dem Landespflegegesetz von Rheinland-Pfalz, § 4, als ein

Eingriff zu werten.

Es zieht daher landespflegerische Maßnahmen zur Erreichung der größtmöglichen Umweltverträglichkeit nach sich.

4. Maßnahmen der Landschaftspflege 4.1 Gesetzliche Grundlagen

Gemäß Landespflegegesetz von Rheinland-Pfalz, § 5, sind vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen. Unvermeid­bare Beeinträchtigungen sind im Plangebiet auszugleichen. Sind Beeinträchtigungen nicht, ausgleichbar und gehen andere Belange als die der Landespflege im Range vor, so sollen Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle die gestörten Funktionen der Landschaft gewährleisten.

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