Lokalklima
Sowohl die Wärmeaufnahme als auch die Wärmeabstrahlung werden auf versiegelten und überbauten Flächen deutlich erhöht, d.h. die Temperaturschwankungen werden extremer. Das wird verursacht durch den fehlenden Ausgleich einer Pflanzendecke und durch das Ableiten von Miederschlagswasser.
Landschaftsbildveränderung
Das Ortsbild wird durch die Wohnbebauung beeinträchtigt.
3.3 Bewertung der Eingriffserheblichkeit
Das geplante Projekt ist in Übereinstimmung mit dem Landespflegegesetz von Rheinland-Pfalz, § 4, als ein
Eingriff zu werten.
Es zieht daher landespflegerische Maßnahmen zur Erreichung der größtmöglichen Umweltverträglichkeit nach sich.
4. Maßnahmen der Landschaftspflege 4.1 Gesetzliche Grundlagen
Gemäß Landespflegegesetz von Rheinland-Pfalz, § 5, sind vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind im Plangebiet auszugleichen. Sind Beeinträchtigungen nicht, ausgleichbar und gehen andere Belange als die der Landespflege im Range vor, so sollen Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle die gestörten Funktionen der Landschaft gewährleisten.
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