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MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
ErgänzungsbtaR Nr.
Datum
04.04.1991
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvsrmwrh)
104/1991
aufgezeigt wird, wie sich die Planung auf das landespflegerische Gefüge auswirkt und ob, ggfs, welche landespfiegerischen Ausgieichs- maßnahmen getroffen werden müssen.
1.4. Kreisverwaltung - untere Bauaufsichtsbehörde
a) Die Kreisverwaltung regt an, bereits im Zuge der jetzigen Planung die! Möglichkeit vorzusehen, den Behördenparkplatz südlich des Kreishauses an die künftige Erschließungsstraße des Baugebietes "Koblenzer
Straße" anzubinden. ^
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b) Stellungnahme:
Im Rahmen der Schaffung des neuen "Behördenzentrums" an der Koblenzer; Straße hat das Staatsbauamt Diez Pläne erstellt und aufgezeigt, wie das Behördenzentrum an die Koblenzer Straße angebunden werden kann.
Die Stadt Montabaur hat sich für einen Lösungsvorschlag ausgesprochen. wonach nach entsprechender Umgestaltung des Peter-Altmeier- Platzes Zu- und Abfahrt im Bereich des jetzigen Standortes verbleiben sollten. Eine mögliche Andienung des Behördenzentrums über die neu zu schaffende Erschließungsstraße innerhalb der Baugebiete "Koblenzer Straße" und "Koblenzer Straße - Erweiterung" und im weiteren Verlauf eine direkte Anbindung an die B 49 muß zunächst noch zurückhaltend beurteilt werden, nicht zuletzt wegen der offenstehenden Kostentragungspflicht und Baulastträgerschaft.
2. Zustimmungs- und OffenlegungsbeSchluß gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:
Der Rat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes in der Form zu, wie er
- dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat
- dieser Beschlußvorlage in Ablichtung beigefügt ist.
Zustimmt wird auch den Textfestsetzungen zum Bebauungsplan einschl. Begründung, ebenso der Stellungnahme zur Umweltverträglichkeit und Landschaftsplanung (erstellt durch den Garten- und Landschaftsarchitekt Brüll im April 1991). Oie Landschaftsplanung wird Bestandteil des Bebauungsplanes.
Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung dieser Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
- !m.i
Fortsetzung
Erganzungsbtatt
Nf.
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