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Im Namen der Stadt Montabaur
Ergänzungsbtatt Nr. i
Druckaaehe Nr. (ggf. Naehtragvenwerh)
j Datum
I04.04.1991
104 / 1991 _
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a) Die Wehrbereichsverwaltung IV weist darauf hin, daß von der Wester- i waldkaserne Lärmimmissionen ausgehen, die für die Wohnbevölkerung in } unmittelbarer Nachbarschaft beeinträchtigend seien. Es werde daher j vorgeschlagen, die Interessenabwägung zwischen den Belangen der Wohn- ) bevölkerung und der militärischen Liegenschaft noch einmal kritisch i vorzunehmen. Vorsorglich weist die Wehrbereichsverwaltung darauf hin, daß die Bundeswehr nicht bereit sei, Entschädigungsansprüchen nachzukommen. '
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b) Stellungnahme:
Die Befürchtung, daß sich Entschädigungsansprüche aus der Nachbarschaft zwischen Wohnbebauung einerseits und der militärischen Nutzung andererseits ergeben können, werden nicht geteilt. Zum einen ist der Bereich an der Koblenzer Straße bereits entscheidend geprägt durch eine Wohnbebauung, die bisher zu keiner unvertretbaren Unverträglichkeit dieser Nutzungen geführt hat.
Auch aufgrund des räumlichen Abstandes zur Westerwaldkaserne und die zu erwartende Reduzierung der militärischen Aktivitäten innerhalb des militärischen Geländes lassen den Schluß zu, daß eine Nutzungsverträglichkeit gegeben ist.
1.3. Kreisverwaltung - untere Landespflegebehörde:
a) Die untere Landespflegebehörde regt an, im Bebauungsplan bzw. seiner Begründung aufzuzeigen
welche Auswirkungen die Planung auf das Landschaftsbild, die Vegetation, Boden, Klima und Wasserhaushalt hat und wie mögliche Auswirkungen vermieden bzw. minimiert werden.
Im Rahmen der Gestaltung und Nutzung der unbebauten Flächen bebauter Grundstücke ist die natürliche Versickerung von Oberflächenwasser (Regenwasser) vorzusehen. Das anfallende Oberflächenwasser von Dachflächen kann über ein getrenntes Leitungsnetz in Regenauffangbecken oder Teichanlagen gesammelt auf dem jeweiligen Grundstück abgeleitet bzw. genutzt werden.
1.2 Hehrbereichsverwaltung IV, Miesbaden:
b) Beschlußvorschlag:
Die Anregung wird berücksichtigt. In den Bebauungsplan werden auch Aussagen zur landespfiegerischen Gestaltung aufgenommen, in denen
Fortsetzung
Erganzungsbiatt

