Akte 
Sitzung 23. April 1991
Entstehung
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Prob<a"'beschr*'buf'g<' Begründung

Aufgrund der vorhandenen Überlastung der Kläranlage Montabaur könne einer weiteren Bebauung im Planbereich aus wasserwirtschaftlicher Sicht jedoch erst dann zugestimmt werden, wenn mit der erforderlichen Erweiterung der Kläranlage durch den Maßnahmeträger zumindest begon­nen wurde.

Ergänzend regen die Verbandsgemeindewerke - Abwasserbeseitigung - an, zu prüfen, ob eine Versickerung des Oberflächenwassers erfolgen kann, um hierdurch die Straßenkanäle zu entlasten. Dadurch würde zusätzlich erreicht, daß die Kläranlage nicht durch Oberflächenwasser (= "Fremd­wasser") unnötig belastet wird.

b) Stellungnahme;

Die Verbandsgemeindewerke - Abwasserbeseitigung - werden gebeten, den vom Staatl. Amt für Hasser- und Abfallwirtschaft sowie der Kreisver­waltung geforderten Nachweis diesen Behörden gegenüber zu erbringen. Hinsichtlich der Erweiterung der Kläranlage hat der Herksausschuß des Verbandsgemeinderats im August 1990 an ein Fachbüro den Planungsauf­trag für die Erweiterung der Kläranlage erteilt. Mit den Bauarbeiten zur Erweiterung kann jedoch erst dann begonnen werden, wenn eine Bau­genehmigung durch die Bezirksregierung vorliegt. Aller Voraussicht nach wird diese Baugenehmigung Anfang 1992 erteilt.

Die Planungsüberlegungen der Stadt gehen jedoch dahin, nach Abschluß des Bebauungsplanänderungsverfahrens die Grundstücke den privaten Interessenten zuzuteilen mit der Maßgabe, die Grundstücke sofort zu bebauen und die Hohnungen dem Hohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet möglicherweise, daß die Hohnungen u. U. bereits in 199&

- somit vor der Kläranlagenerweiteruug - bezogen werden können. Die Verbandsgemeindewerke werden daher nachhaltig ersucht, bei den Hasserbehörden eine Ausnahmeregelung zu beantragen, um so eine bauliche und nutzungsmäßige Verzögerung der Mietwohnungen zu ver­meiden.

Die Anregung der Verbandsgemeindewerke - Abwasserbeseitigung - zur Versickerung des Oberflächenwassers ist zu begrüßen. Durch eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan soll die Realisierung sichergestellt werden.

c) BeschlußVorschlag:

Die Anregung der Verbandsgemeindewerke zur Versickerung des Ober­flächenwassers wird berücksichtigt. In die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan wird aufgenommen:

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(Dr. Possel-Dölken) Bürgermeister

Montabaur, 04.04.1991