Akte 
Sitzung 23. April 1991
Entstehung
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Anlage Nr. 3 zur Niederschrift

VERBAM0SGEMEIN0EVERWAL7UM6

MONTABAUR

Beschtußvortage

Im Namen der Stadt Montabaur

nicht-

öffentiich ) ) öffentlich

Abt./Az.: Oatum

111/1 610-13 H.Ju/No 04.04.1991

Onjehaaeh* Nf. (ggf. Nachtragvanntdt) )

104/1991 !

^ Btratungafotga

^ S'tiungatarmtn

Bau-, Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur

09.04.1991

Stadtrat.

23.04.1991 ,

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398 %:

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Koblenzer Straße"

BaachluSvoracniag

Beratung und Beschlußfassung über Bedenken und Anregungen im Rahmen des

Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

1. Der Rat nimmt Kenntnis von den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken/Anregungen

- des Staatl. Amtes für Hasser- und Abfallwirtschaft Montabaur

- der Kreisverwaltung - untere Hasserbehörde

- der Verbandsgemeindewerke - Abwasserbeseitigung -

- der Hehrbereichsverwaltung IV, Hiesbaden

- der Kreisverwaltung - untere Landespflegebehörde -

- der Kreisverwaltung - untere Bauaufsichtsbehörde - ?

und faßt Beschlüsse gemäß den nachstehenden Beschlußvorschlägen.

1.1. Staatl. Amt für Hasser- und Abfallwirtschaft, Kreisverwaltung - untere Hasserbehörde - und Verbandsgemeindewerke - Abwasserbeseitigung:

a) Die für die Abwasserbeseitigung zuständigen Träger öffentlicher Belange weisen in ihren Stellungnahmen darauf hin, daß zwar keine wesentlichen Bedenken gegen die Bebauungsplanänderung in der vorge­legten Form bestehen. Voraussetzung sei jedoch, daß die im Planbe­reich anfallenden häuslichen Abwässer der vorhandenen zentralen Kläranlage Montabaur zugeleitet werden und die vorhandenen Kanalisa­tionsleitungen und Verbindungssammler in der Lage seien, das anfal­lende Abwasser aufzunehmen. Ein entsprechender Nachweis hierüber sei

durch den Maßnahmeträger zu tuMren.

Beratungsergebnie

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] stimmig

Mit

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] mehrheit

Ja

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EnthaMung

Laut

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Ab­

weichender

_Beschiuß

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