Anlage Nr. 3 zur Niederschrift
VERBAM0SGEMEIN0EVERWAL7UM6
MONTABAUR
Beschtußvortage
Im Namen der Stadt Montabaur
— —— nicht-
öffentiich ) ) öffentlich
Abt./Az.: Oatum
111/1 610-13 H.Ju/No 04.04.1991
Onjehaaeh* Nf. (ggf. Nachtragvanntdt) )
104/1991 !
^ Btratungafotga
^ S'tiungatarmtn
Bau-, Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur
09.04.1991
Stadtrat.
23.04.1991 ,
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398 %:
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Koblenzer Straße"
BaachluSvoracniag
Beratung und Beschlußfassung über Bedenken und Anregungen im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
1. Der Rat nimmt Kenntnis von den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken/Anregungen
- des Staatl. Amtes für Hasser- und Abfallwirtschaft Montabaur
- der Kreisverwaltung - untere Hasserbehörde
- der Verbandsgemeindewerke - Abwasserbeseitigung -
- der Hehrbereichsverwaltung IV, Hiesbaden
- der Kreisverwaltung - untere Landespflegebehörde -
- der Kreisverwaltung - untere Bauaufsichtsbehörde - ?
und faßt Beschlüsse gemäß den nachstehenden Beschlußvorschlägen.
1.1. Staatl. Amt für Hasser- und Abfallwirtschaft, Kreisverwaltung - untere Hasserbehörde - und Verbandsgemeindewerke - Abwasserbeseitigung:
a) Die für die Abwasserbeseitigung zuständigen Träger öffentlicher Belange weisen in ihren Stellungnahmen darauf hin, daß zwar keine wesentlichen Bedenken gegen die Bebauungsplanänderung in der vorgelegten Form bestehen. Voraussetzung sei jedoch, daß die im Planbereich anfallenden häuslichen Abwässer der vorhandenen zentralen Kläranlage Montabaur zugeleitet werden und die vorhandenen Kanalisationsleitungen und Verbindungssammler in der Lage seien, das anfallende Abwasser aufzunehmen. Ein entsprechender Nachweis hierüber sei
durch den Maßnahmeträger zu tuMren.
Beratungsergebnie
SUungam
TOP
_, En-
] stimmig
Mit
Stimmen*
] mehrheit
Ja
Mein
EnthaMung
Laut
_, BeschiuB*
] vorschtag
Ab
weichender
_Beschiuß
[ (Rücksette)

