Akte 
Sitzung 23. April 1991
Entstehung
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80,00 DM

- 3 -

2. Ausbettunq von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern

3. Entnahme von Urnen aus Urnenmauern oder Urnendenkmalen

3.1 Für die Entnahme einer Urne 40,00 DM

- die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn ein

Steinmetz die Verschlußplatte entfernt -

4. Wiederbeisetzunq

4.1 Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen

oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

III. NUTZUNGSGEBÜHREN

RECHTE AN GRABSTATTEN

1 .

$

1.2

1.3

(#

(#

1.4

1.5

Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und

anmeldepflichtige Totgeburten

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Horressen und Eschelbach

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf

für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Horressen und Eschelbach

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf

als Urnen-Erdgrabstätte in Grabfeldern

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Horressen und Eschelbach

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf

als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten

Grabstätten, für jede Urne

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Horressen und Eschelbach

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf

Urnen-Reihengrabstätten in Urnenmauern

Erwerb einer Urnennische

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

200,00 DM 200,00 DM

120,00 DM

500,00 DM 500,00 DM

300,00 DM

150,00 DM 150,00 DM 90,00 DM

50,00 DM 50,00 DM 30,00 DM

500,00 DM