80,00 DM
- 3 -
2. Ausbettunq von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern
3. Entnahme von Urnen aus Urnenmauern oder Urnendenkmalen
3.1 Für die Entnahme einer Urne 40,00 DM
- die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn ein
Steinmetz die Verschlußplatte entfernt -
4. Wiederbeisetzunq
4.1 Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen
oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III. NUTZUNGSGEBÜHREN
RECHTE AN GRABSTATTEN
1 .
$
1.2
1.3
(#
(#
1.4
1.5
Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und
anmeldepflichtige Totgeburten
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Horressen und Eschelbach
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf
für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Horressen und Eschelbach
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf
als Urnen-Erdgrabstätte in Grabfeldern
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Horressen und Eschelbach
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf
als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten
Grabstätten, für jede Urne
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Horressen und Eschelbach
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf
Urnen-Reihengrabstätten in Urnenmauern
Erwerb einer Urnennische
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
200,00 DM 200,00 DM
120,00 DM
500,00 DM 500,00 DM
300,00 DM
150,00 DM 150,00 DM 90,00 DM
50,00 DM 50,00 DM 30,00 DM
500,00 DM

