1 . 1.2
- 2 -
1.2
1 . 2.1
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.4
1.4.1
2 .
2.1
2.2
II.
Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
in Wahlqrabstätten
Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
Urnen-Beisetzungen
In Urnen-Reihen- oder Wahlgrabstätten
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
in Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
1 000,00 DM 550,00 DM
1 000,00 DM 550,00 DM
160,00 DM 160,00 DM
80,00 DM 80,00 DM
um Urnendenkmale
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 160,00 DM
Erdbeisetzunqen von Tot- und Fehlgeburten
Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehende Grabstätten beigesetzt werden
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 80,00 DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 80,00 DM
Urnenbeisetzungen in Urnenmauern oder Urnendenkmalen
Beisetzungen in Urnenmauern (Urnennischen)
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 40,00 DM
Beisetzungen in Grabdenkmalen (Urnendenkmale)
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 40,00 DM
GEBÜHREN FÜR AUSGRABUNGEN UND WIEDERBEISETZUNGEN
1 .
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
Ausbettung von Leichen
nach einer Ruhezeit von weniger als 5 Jahren
nach einer Ruhezeit zwischen 5 und 15 Jahren
nach einer Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahren
nach einer Ruhezeit von mehr als 30 Jahren
ungeachtet der Ruhezeit, die bei der Bestattung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten
Zuschlag zur gärtnerischen Neugestaltung und Pflege des bisherigen Grabes, bei Umbettungen in eine andere Grabstätte auf demselben Friedhof
1 300,00 DM 1 200,00 DM 1 100,00 DM 1 000,00 DM
460,00 DM
1 000,00 DM

