Akte 
Sitzung 23. April 1991
Entstehung
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1 . 1.2

- 2 -

1.2

1 . 2.1

1.3

1.3.1

1.3.2

1.3.3

1.4

1.4.1

2 .

2.1

2.2

II.

Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

in Wahlqrabstätten

Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

Urnen-Beisetzungen

In Urnen-Reihen- oder Wahlgrabstätten

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

in Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

1 000,00 DM 550,00 DM

1 000,00 DM 550,00 DM

160,00 DM 160,00 DM

80,00 DM 80,00 DM

um Urnendenkmale

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 160,00 DM

Erdbeisetzunqen von Tot- und Fehlgeburten

Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflich­tige Geburten, die in bereits bestehende Grabstätten beigesetzt werden

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 80,00 DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 80,00 DM

Urnenbeisetzungen in Urnenmauern oder Urnendenkmalen

Beisetzungen in Urnenmauern (Urnennischen)

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 40,00 DM

Beisetzungen in Grabdenkmalen (Urnendenkmale)

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 40,00 DM

GEBÜHREN FÜR AUSGRABUNGEN UND WIEDERBEISETZUNGEN

1 .

1.1

1.2

1.3

1.4

1.5

1.6

Ausbettung von Leichen

nach einer Ruhezeit von weniger als 5 Jahren

nach einer Ruhezeit zwischen 5 und 15 Jahren

nach einer Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahren

nach einer Ruhezeit von mehr als 30 Jahren

ungeachtet der Ruhezeit, die bei der Bestattung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten

Zuschlag zur gärtnerischen Neugestaltung und Pflege des bisherigen Grabes, bei Umbettungen in eine andere Grabstätte auf demselben Friedhof

1 300,00 DM 1 200,00 DM 1 100,00 DM 1 000,00 DM

460,00 DM

1 000,00 DM