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2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlqrabstätten
2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede weitere Wahlgrabstätte
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Eschelbach und Horressen
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf
2.2 als Urnen-Erdgrabstätte in Grabfelder
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Eschelbach und Horressen
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf
2.3 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten, für jede Urne
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Eschelbach und Horressen
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf
2.4 als Urnen-Erdgrabstätte um Urnendenkmale
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße (zu erwerben sind jeweils 4 Grabstätten)
2.5 Urnen-Wahlqrabstätten in Urnenmauern
Erwerb einer Urnennische
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
2.6 Urnen-Wahlqrabstätten in Urnendenkmalen
2.6.1 für jeden Grabstellenplatz, der bei der Errichtung eines Urnendenkmals bereitgehalten wird
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 200,00 DM
(zu erwerben sind jeweils 4 Grabstellenplätze)
3. Wiedererwerb des Nutzungsrechts
Für den Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.
IV. SONSTIGE GEBÜHREN
1. Einebnen einzelner Grabstätten vor Ablauf der
Ruhe- oder Nutzungszeit auf Antrag des Unter
haltungsverpflichteten bzw. Nutzungsberechtigten
1.1 Entfernung der Grabmale und Einfassungen, die
vor dem 31.07.1980 genehmigt wurden
1.1.1 bei Reihengrabstätten und Einzelwahlgrabstätten
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 150,00 DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 150,00 DM
1 000,00 DM 1 000,00 DM 600,00 DM
250,00 DM 250,00 DM 150,00 DM
100,00 DM 100,00 DM 60,00 DM
250,00 DM
1 000,00 DM

